Versicherer stimmen der Vereinbarung über die Spitalfinanzierung zu

06.08.2002

Uhr Lesedauer: 1 Minute


06.08.2002, Die Vereinbarung über die Spitalfinanzierung zwischen der Schweizerischen Sanitätsdirektorenkonferenz (SDK) und santésuisse kommt zu Stande.


Die Vereinbarung regelt die aussergerichtliche Einigung über die Finanzierung der innerkantonalen, stationären Behandlung von Halbprivat- und Privatpatienten in öffentlichen und öffentlich subventionierten Spitälern für das Jahr 2001. Damit die Vereinbarung in Kraft treten kann, muss eine gewisse Mindestzahl von Krankenversicherern und Kantone beitreten. Das für die Krankenversicherer vorgesehene Quorum, wonach Versicherer mit einem Marktanteil von mindestens 85% zustimmen müssen, wurde nun deutlich übertroffen. Die Kantone ihrerseits hatten die Zustimmung bereits im April bekannt gegeben.

Gemäss der Vereinbarung verpflichten sich die Kantone, die Forderungen der Krankenversicherer für das Jahr 2001 mit einem Pauschalbeitrag von 250 Millionen Franken abzugelten. Die Krankenversicherer verpflichten sich ihrerseits, auf eine gerichtliche Durchsetzung der Forderungen zu verzichten.

--- ENDE Pressemitteilung Versicherer stimmen der Vereinbarung über die Spitalfinanzierung zu ---

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