Der Schutz der seltenen Nidwaldner Haarschnecke wird verstärkt

18.12.2025 | von Kantonale Verwaltung Nidwalden

Uhr Lesedauer: 3 Minuten


18.12.2025, Der Schutz bedrohter Tiere und Pflanzen wird verbessert. Der Regierungsrat hat dazu die kantonale Verordnung angepasst. Diese tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und dient auch dem Erhalt der Nidwaldner Haarschnecke, die ausschliesslich in der Zentralschweiz vorkommt.


Eine kantonale Verordnung regelt den Schutz bedrohter Tiere und Pflanzen und bestimmt geschützte Arten und Pflanzenschutzgebiete. Dies in Ergänzung zu den eidgenössischen Schutzbestimmungen. Die aktuell gültige Version von 2005 weist Anpassungsbedarf auf. So enthält die bisherige Artenliste der geschützten Pflanzen eine fehlerhafte und willkürliche Aufzählung. Dieser Mangel wird nun in einer Totalrevision der Verordnung, die per 1. Januar 2026 in Kraft tritt, behoben. Ebenso werden die Regelungen zu Hecken, die wichtig für die Biodiversität sind, ergänzt. Zwar sind Hecken bereits heute im Bestand geschützt, jedoch nicht in der Qualität. Oft werden gebietsfremde Sträucher eingesetzt, die teilweise invasiv sind und nicht in die angestammte Umgebung passen. Zudem werden Hecken zu häufig zurückgeschnitten, wodurch sie mit der Zeit absterben.

Mit der Aktualisierung der Verordnung wird auch der Schutz der Nidwaldner Haarschnecke verstärkt, die zwischen den Walenstöcken und dem Schwalmis sowie am Widderfeldstock vorkommt. Zwei bestehende Pflanzenschutzgebiete in bisher tiefer gelegenen, alpwirtschaftlich genutzten Flächen werden in höher gelegene Zonen verlegt, um den Erhalt der Nidwaldner Haarschnecke zu fördern. In den Schutzgebieten gilt, dass Wanderwege in ihrer Linienführung und ihrem Ausbaustandard beizubehalten sind, da sich der Lebensraum der Haarschnecke teils direkt an den Wegen befindet. «Dadurch schärfen wir unsere Verantwortung für den Erhalt dieser seltenen Tierart», so Baudirektorin Therese Rotzer-Mathyer.

Notwendigkeit von Unterschutzstellungen wird anerkannt

In der Vernehmlassung bei Umweltschutzverbänden, Alpgenossenschaften, Bauernverband sowie Gemeinden und Parteien war eine überwiegende Zustimmung zur Revision festzustellen. Die Notwendigkeit der Unterschutzstellung von bedrohten Arten, Hecken und Pflanzenschutzgebieten wird im Grundsatz bejaht. Vereinzelte Befürchtungen, wonach die alpwirtschaftliche oder touristische Entwicklung eingeschränkt werden könnte, sind laut Regierungsrat unbegründet. In den Pflanzenschutzgebieten gilt nicht ein absolutes Nutzungs- und Bauverbot. Es sind Ausnahmebewilligungen möglich, sofern die Schutzziele nicht wesentlich beeinträchtigt werden oder Schutzvorschriften eine unzumutbare Härte bedeuten würden. Auf der anderen Seite wurde von Vernehmlassungsteilnehmenden teils bedauert, dass mit den räumlichen Änderungen bei Pflanzenschutzgebieten die Flächen verringert worden sind. «Die Massnahmen sind als Ganzes zu betrachten und aus unserer Sicht ausgewogen, indem sowohl den Interessen des Naturschutzes wie auch der touristischen und alpwirtschaftlichen Nutzung Rechnung getragen wird», hält Therese Rotzer- Mathyer dazu fest.


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Über Kantonale Verwaltung Nidwalden:

1291 schlossen die Talleute von Uri, Schwyz und Nidwalden ein Bündnis, das zur Bildung der Eidgenossenschaft führen sollte. Freilich waren damals noch fast keine staatlichen Strukturen vorhanden. Diese begannen sich erst zu entwickeln und erreichten gegen Ende des 14. Jahrhunderts sowohl auf regionaler wie auf kommunaler Ebene einen Stand, der bis zum Ende der Alten Eidgenossenschaft höchstens noch marginal verändert worden ist: Alle politischen Gewalten (wie Landsgemeinde, Landrat, Wochenrat, obrigkeitliche Herren, Gerichte, dörfliche Ürten und Kirchgemeinden) waren nun institutionalisiert. Schritt mit diesem Aufbau hielt die Ausbildung des Territoriums mit dem Zurückdrängen der Feudalrechte Landsfremder und der Annexion der Engelberger Alpen.

Ob- und Nidwalden bildeten jedoch nie eine politische Einheit. Nidwalden trat 1291 allein mit Uri und Schwyz in den Bund ein (Obwalden kam erst später hinzu). Verschiedene Wege ging man auch beim Aufbau der Staatsstrukturen. Einzig zur Beratung wichtiger gemeinsamer Interessen rief man im 14. und im 15. Jahrhundert bisweilen die Landleute aus beiden Talschaften zusammen. Später unterblieb auch das, soweit hatte man sich auseinandergelebt, dass man lieber mit den Urnern, Schwyzern oder Luzernern gemeinsame Sache machte als miteinander. So galt Nidwalden bei den politischen Auseinandersetzungen nach den Burgunderkriegen, die im Stanser Verkommnis 1481 ihr Ende fanden, als neutral, während Obwalden als Parteigänger angesehen wurde. Oder Nidwalden eroberte mit Uri und Schwyz allein die ennetbirgischen Vogteien Bellinzona, Riviera und Blenio im Tessin.

Das Nidwaldner Selbstverständnis war in hohem Masse religiös bestimmt. Die Stellung der Kirche war stark, das christliche Nidwalden eine Realität. Der berühmteste Nidwaldner Staatsmann Landammann Melchior Lussi vertrat gar die gesamte Innerschweiz am Konzil von Trient und war massgebend an der Erneuerungsbewegung beteiligt. Es erstaunt darum nicht, dass die Reformen der katholischen Kirche hier auf fruchtbaren Boden fielen.

Wirtschaftlich blieb Nidwalden bis ins 20. Jahrhundert ein Agrarland. Vieh und Hartkäse wurden vor allem nach Oberitalien ausgeführt. Obwohl das Land schon im Spätmittelalter die Bevölkerung nicht ernähren konnte, entstand nur im Rotzloch eine kleine Industriezone. Solddienste und später Auswanderungen ins Elsass, nach Württemberg, später auch nach Preussen, Russland und Übersee trugen zur Linderung des Bevölkerungsdruckes bei.

Gegen Ende des 18. Jahrhunderts waren noch über 95 Prozent der ansässigen Bevölkerung Landleute und mehr als 85 Prozent wohnten in jener Gemeinde, in der sie das Bürgerrecht besassen. Die Ideen der französischen Revolution fanden deshalb hier nur wenig Anhänger. Der überwiegende Teil besass an der Landsgemeinde und in den Ürteversammlungen Mitspracherechte, von denen man andernorts nur träumen konnte. Nidwalden lehnte in der Folge die Helvetische Verfassung ab, deren Bestimmungen ideell zwar zukunftsweisend waren, in der Realität aber für die meisten Landesbewohner einen politischen Rückschritt bedeuteten. Die Ablehnung musste Nidwalden am 9. September 1798 mit dem Niedermetzeln von über 400 Personen durch französische Truppen und der willkürlichen Zerstörung von mehreren hundert Gebäuden schwer bezahlen.

Die günstige geografische Lage des Kantons Nidwalden macht den Tourismus zu einem wichtigen Wirtschaftsträger. Der Vierwaldstättersee und die Berge ermöglichen im Sommer wie im Winter ein breites Freizeit- und Ferienangebot. Die Seegemeinden verfügen über eine Vielzahl von Wassersportmöglichkeiten und die Voralpen sind mit Bergbahnen gut erschlossen. Die Ausflugs- und Ferienziele sind bequem, schnell und individuell erreichbar. Sei es der Erlebnisberg Klewenalp, der Blumenberg Stanserhorn, der Titlisgletscher, die voralpine Region Bannalp, der mondäne Bürgenstock mit dem welthöchsten Aussenlift zur Hammetschwand oder die Sommerbobs auf Wirzweli.

Der Kanton Nidwalden offeriert eine Fülle von Naturschönheiten, Sportmöglichkeiten und Erlebnisangeboten. Mit dem Einbezug von lokalen Besonderheiten wie der Bähnli-Safari, der Glasi Hergiswil oder 'Schlafen im Stroh' werden Zeichen zur Umsetzung eines sanften Tourismus gesetzt.


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