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Gewaltsame Aktionen auf Schärfste verurteilt
Zur Sprache kamen zu Beginn der Verhandlungen die gewaltsamen Aktionen auf Baustellen insbesondere im Aargau und in Basel im Rahmen des von den Gewerkschaften ausgerufenen Streiktages. Der SBV verurteilt diese aufs Schärfste. Vermummte Personen stürmten das Baugelände, verletzten Mitarbeitende und verursachten erhebliche Sachschäden. Mehrere Betriebe mussten ihre Arbeiten aus Sicherheitsgründen einstellen. Dieses Verhalten ist verantwortungslos, gefährlich und stellt eine klare Verletzung der Friedenspflicht dar.
Der SBV akzeptiert keine Gewalt, keine Einschüchterung und keine Störung des ordnungsgemässen Bauablaufs. Vermummte Personen sowie das unbefugte Betreten von Baustellen sind strengstens verboten und gehören sanktioniert. Die Verantwortung liegt klar bei den Gewerkschaften Unia und Syna, die durch ihre Streikaufrufe und ihren aggressiven Ton die Situation angeheizt haben. Verantwortliche der Gewerkschaften und Mitglieder der Verhandlungsdelegation zeigten sich dabei sogar Schulter an Schulter mit vermummten Personen. Ein deutliches Zeugnis für die Eskalation ihrer Kampagne. Der Verband fordert mit Nachdruck, dass die Friedenspflicht strikt eingehalten und im neuen LMV verbindlicher geregelt wird. Die Konventionalstrafe soll deshalb im neuen Vertrag nicht mehr eingeklagt werden, sondern auf erstes Verlangen hin ausbezahlt werden müssen.
Technische Details auf Basis der Gesamtsicht vertieft diskutiert
Einzelne Themenfelder wurden in der sechsten Verhandlungsrunde unter Berücksichtigung der verschiedenen Abhängigkeiten diskutiert. Auf Basis des neuen Vertragsentwurfs konnten Rückmeldungen der Gewerkschaften zu technischen Details aufgenommen und in einer Gesamtsicht behandelt werden. Auf diese Weise wurden Querverbindungen erkannt und neue Möglichkeiten eröffnet. Diskutiert wurde beispielsweise, wie die Thematik der Reisezeit mit dem Minder- und Mehrstundenkonto mit klar definierten Ober- und Untergrenzen kombiniert werden kann. In diesem Zusammenhang steht auch die Möglichkeit eines individuellen Langzeitkontos. Dieses soll ermöglichen, dass über einen längeren Zeitraum Mehrstunden für private Projekte gesammelt werden können und damit mehr Freiraum für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie geschaffen wird. Ein wichtiger Teil für eine Lösung bei der bezahlten Reisezeit ab der ersten Minute ist, dass für lokal tätige Betriebe bei der Reisezeit eine einfache Lösung ohne übermässigen administrativen Aufwand gefunden wird. Die Mindestlöhne sollen automatisch an die Teuerung angepasst werden. Gleichzeitig sollen Arbeitnehmende und Arbeitgebende mehr Spielraum erhalten, um Effektivlöhne individuell nach Leistung zu erhöhen.
Kombiniert mit einer gestaffelten Einführung und einer längeren Vertragsdauer dient nun die vorliegende Gesamtsicht als Ansatz für die Lösungsfindung.
In einzelnen Punkten Einigung erzielt
In anderen wichtigen Punkten konnte bereits eine Lösung gefunden werden. So einigten sich die Parteien darauf, dass im Rahmen des neuen Vertrages die französischen Abschlüsse CAP in der Schweiz als Lohnklasse A und BAC Pro für die Lohnstufe Q eingereiht werden sollen. Der gesetzlich vorgesehene Kündigungsschutz für Gewerkschaftsfunktionäre wird im neuen LMV explizit erwähnt und unterstrichen.
Für die Baumeister ist es wichtig, dass man für die Baubranche eine gute Gesamtlösung findet. Mit den Gewerkschaften wurde vereinbart, bereits in den kommenden Tagen eine verlängerte Verhandlungsrunde bis spät in die Nacht hinein anzusetzen. Konkret hat der SBV den Gewerkschaften das Angebot gemacht, diese entscheidende Verhandlung am Freitag durchzuführen, doch wollen die Gewerkschaften an ihrem Protesttag festhalten und erst nächsten Montag weiterverhandeln. In jedem Fall finden schon im Vorfeld der nächsten Verhandlungsrunde technische Sitzungen statt zur Klärung einzelner Punkte.
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