Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) hat den hypothekarischen Referenzzinssatz per heute von 1,50 auf 1,25 Prozent gesenkt. Für Hunderttausende Mieterinnen und Mieter in der Schweiz bedeutet das: Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine Mietzinssenkung, sofern ihr Mietzins noch auf dem bisherigen Zinssatz basiert. «Wer zum Beispiel aktuell 2’000 Franken Miete zahlt, kann mit rund 58 Franken monatlicher Entlastung rechnen – das sind rund 700 Franken pro Jahr», erklärt Harry Büsser, Immobilienexperte beim Onlinevergleichsdienst comparis.ch mit dem grössten Immobilienportal der Schweiz. Für die meisten Mieterinnen und Mieter werde eine Mietzinssenkung von rund 2,91 Prozent möglich. Allerdings könnten Vermietende noch die Teuerung und allgemeine Kostensteigerung geltend machen. «Teilweise wird die Miete also weniger als die 2,91 Prozent fallen», so Büsser.
Referenzzinssatz dürfte länger tief bleiben
Nach der Senkung im März auf 1,50 Prozent folgt nun der nächste Schritt nach unten auf 1,25 Prozent. Der Referenzzinssatz fällt, wenn die Zinssätze der Hypotheken fallen. «Auch wenn diese noch etwas weiter sinken, erwarte ich aber nicht, dass der Referenzzinssatz noch weiter fällt. Er dürfte den Boden jetzt erreicht haben», sagt Büsser. Schon in der langen Phase der Negativzinsen sei der Satz nie unter 1,25 Prozent gefallen. «Gleichzeitig erwarte ich auch nicht, dass der Referenzzinssatz schon bald wieder steigt», sagt Büsser. So wie es derzeit aussieht, wäre das frühestens im Jahr 2026, eher sogar im Jahr 2027 möglich.
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Harry Büsser
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