08.07.2025
| von Bundesamt für Polizei fedpol
Lesedauer: 3 Minuten
08.07.2025, Zusammen mit seinen Partnern in den Kantonen und beim Bund arbeitet fedpol zurzeit an der
Entwicklung der ersten biometrischen Schweizer Identitätskarte. Diese wird - wie schon der
biometrische Schweizer Pass - mit einem Chip ausgestattet sein, der biometrische Daten enthält.
Damit wird die Identitätskarte noch besser vor Missbrauch geschützt sein. Die Einführung ist
voraussichtlich per Ende 2026 geplant. Eine nicht biometrische Identitätskarte wird weiterhin
erhältlich sein und innerhalb der Schweiz verwendet werden können.
Um Identitätsmissbrauch, Fälschungen und weiteren Arten von Missbrauch vorzubeugen, sind sichere und schwer fälschbare Identitätsdokumente entscheidend. Aus diesem Grund müssen Ausweise, genau wie Banknoten, regelmässig technologisch modernisiert werden. Die künftige biometrische Identitätskarte wird, wie bereits der heutige biometrische Schweizer Pass, mit einem Chip versehen sein, auf dem zwei Fingerabdrücke und ein Gesichtsbild gespeichert sind.
Die biometrischen Daten sind besonders geschützt: Sie können nur ausgelesen werden, wenn die Identitätskarte physisch vorgezeigt wird. Ein Auslesen auf Distanz ist nicht möglich. Darüber hinaus wird die Schweiz für den Zugriff auf die Fingerabdrücke nur Länder berechtigen, deren Datenschutzvorschriften den schweizerischen gleichwertig sind.
Reisen in die EU dank der biometrischen Identitätskarte gewährleistet
2019 haben das Europäische Parlament und der Rat der EU eine Verordnung verabschiedet, der zufolge die Mitgliedstaaten seit 2021 ausschliesslich biometrische Identitätskarten ausstellen. Dieser Punkt war auch Thema im mittlerweile paraphierten Paket Schweiz-EU.
Die Schweiz wird die biometrische Identitätskarte voraussichtlich Ende 2026 und spätestens ein Jahr nach dem Inkrafttreten des revidierten Personenfreizügigkeitsabkommens einführen müssen. Nicht biometrische Personalausweise, die vor diesem Zeitpunkt ausgestellt werden, werden für Reisen in die EU bis zu ihrem Ablaufdatum gültig sein (maximal zehn Jahre für Erwachsene). Tritt das revidierte Personenfreizügigkeitsabkommen also beispielsweise 2027 in Kraft, werden Identitätskarten, die bis 2028 ausgestellt werden, noch bis 2038 für Reisen in die EU gültig bleiben. Mit einer nicht biometrischen Identitätskarte, die nach 2028 ausgestellt wurde, wird es hingegen nicht mehr möglich sein, in die EU einzureisen. Jedoch wird weiterhin eine Identitätskarte ohne biometrische Daten erhältlich sein, die in der Schweiz verwendet werden kann.
Die Einführung der biometrischen Identitätskarte garantiert, dass Schweizer Bürgerinnen und Bürger in der EU auch künftig frei reisen können. Alternativ können sie sich auf internationalen Reisen wie bis anhin mit dem biometrischen Schweizer Pass ausweisen.
Freie Wahl
Gemäss dem schweizerischen Ausweisgesetz können Schweizer Staatsangehörige jederzeit eine Identitätskarte ohne Chip beantragen. Folglich können sie, je nach Bedarf, zwischen den beiden Identitätskarten wählen:
- Personen, die innerhalb der EU reisen, wird die biometrische Identitätskarte empfohlen.
- Für Personen, welche die Karte ausschliesslich als Ausweis in der Schweiz benötigen, ist die nicht biometrische Identitätskarte ausreichend.
Eine flexible Abstimmung auf die individuellen Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger ist damit sichergestellt. Auf der Website www.schweizerpass.ch ist ein Erklärvideo zu finden, das die Besonderheiten der beiden Varianten aufzeigt.
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Kommunikation fedpol
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--- ENDE Pressemitteilung Entwicklung der ersten biometrischen Schweizer Identitätskarte ---
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