Neue Vergütungs- und Verzugszinssätze für Bundessteuern ab 2025 |
19.09.2024
| von Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
19.09.2024, Bern - Das Eidgenössische Finanzdepartement passt die Vergütungs- und Verzugszinssätze für Bundessteuern und -abgaben an das verminderte Zinsniveau an. Ab 2025 gilt bei Verzug, für Rückerstattungen und bei bedingter Zahlungspflicht ein Zinssatz von 4,5 Prozent. Der Vergütungszins auf freiwilligen Vorauszahlungen bei der direkten Bundessteuer beträgt neu 0,75 Prozent.
Aus der Verminderung der Verzugs- und Vergütungszinssätze resultieren für den Bund geschätzte Mindereinnahmen von 6 Millionen Franken und für die Kantone infolge des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer und der Verrechnungssteuer geschätzte Mindereinnahmen von 1 Millionen Franken. Allfällige Verhaltensanpassungen der steuerpflichtigen Personen sind in dieser Schätzung nicht berücksichtigt.
Neu wurde die Verordnung mit der regelgebundenen Methode, anhand welcher die Zinssätze jährlich ermittelt werden, ergänzt. Dabei basiert der Vergütungszinssatz auf freiwilligen Vorauszahlungen auf dem arithmetischen Mittel der Bundesobligationen mit 1-, 2- und 3-jähriger Laufzeit. Der Verzugszinssatz und der Vergütungszinssatz auf Rückerstattungen bestimmen sich durch einen Aufschlag auf dem Vergütungszinssatz auf freiwilligen Vorauszahlungen. Dieser Aufschlag variiert gemäss dem allgemeinen Zinsniveau, beträgt aber mindestens 2,75 Prozent.
Die Zinssätze umfassen Mehrwertsteuer, direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer, Tabaksteuer, Biersteuer, Automobilsteuer, Mineralölsteuer, Steuer auf gebrannten Wassern, Zoll, Stempelabgaben, leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe, CO2-Abgabe, Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen und Ergänzungssteuer.
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Adrian Grob
Spezialist Kommunikation
Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
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--- ENDE Pressemitteilung Neue Vergütungs- und Verzugszinssätze für Bundessteuern ab 2025 ---
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