Hybridkatzen - Schweizer Tierschutz STS rät von Haltung ab und fordert strengere Auflagen |
20.02.2023
| von Schweizer Tierschutz STS
20.02.2023, Der Handel mit Hybridkatzen – Kreuzungen aus Haus- und Wildkatzen – boomt, vor allem wegen ihres exotischen Aussehens. Doch ihre Haltung überfordert Katzenhalterinnen und -halter oft sehr schnell. Im Freilauf kommt es häufig zu massiven Konflikten mit anderen Katzen, in der Wohnung lassen sie sich aufgrund ihres grossen Beschäftigungs- und Bewegungsdrangs nicht tiergerecht halten. Der Schweizer Tierschutz STS rät von der Haltung von Hybridkatzen ab und fordert strengere Auflagen für Zucht und Haltung.
Bengalkatzen am häufigsten
Die häufigste Hybridrasse in der Schweiz ist die Bengalkatze, die aus der Kreuzung der Hauskatze mit einer asiatischen Wildkatzenart hervorging. Allein in den letzten vier Jahren hat sich ihr Bestand in der Schweiz verdoppelt. Aktuell leben in der Schweiz rund 12 500 registrierte Bengalkatzen. Die grosse Nachfrage widerspiegelt sich auch in den Importzahlen, die sich in diesem Zeitraum mehr als vervierfacht haben. 2022 wurden knapp 400 Tiere importiert. Inzwischen gehört die Bengalkatze in der Schweiz zu einer der am häufigsten gehaltenen Rassen.
STS lehnt die Haltung von Hybridkatzen ab
Hybridkatzen werden aus Tierschutzsicht oft unüberlegt wegen ihres exotischen Aussehens angeschafft. Die Halterinnen und Halter informieren sich vorgängig nicht über die spezifischen Bedürfnisse und unterschätzen massiv, wie zeitaufwendig und anspruchsvoll die Haltung ist. Hybridkatzen in der Wohnung ein tiergerechtes Leben zu ermöglichen, ist praktisch unmöglich. Gewährt man ihnen Freilauf kommt es oft zu massiven Konflikten mit Artgenossen; ihr ausgeprägtes Jagdgeschick kann für die einheimische Fauna eine Gefahr darstellen. Aus all diesen Gründen und weil Halterinnen und Halter die oft tierschutzwidrig Zucht dieser Tiere unterstützen, lehnt der Schweizer Tierschutz STS die Haltung von Hybridkatzen ab. Aus Sicht des STS braucht es strengere Auflagen für die Zucht und Haltung von Hybridkatzen. Es müssen praxistaugliche Verfahren entwickelt werden, um den Wildtieranteil eines Tieres rasch und sicher bestimmen zu können. Um diese Forderungen umzusetzen, will der Schweizer Tierschutz STS entsprechende Anpassungen auf Gesetzesebene erreichen.
Rechtslage in der Schweiz
In der Schweiz ist das Verpaaren einer Hauskatze mit einer Wildkatze verboten. Nachkommen der ersten Verpaarung sowie Hybridkatzen, deren Wildkatzenanteil 50 Prozent oder mehr beträgt, gelten nach Tierschutzrecht als Wildtiere. Ihre Haltung ist bewilligungspflichtig und es gelten die gleichen Haltungsvorschriften wie für reine Wildtiere. Bei ausländischen Zuchten, aus der inzwischen viele in der Schweiz lebende Bengalkatzen stammen, sind die Haltungsbedingungen und die Zuchtmethoden oft desaströs. Der Käufer erhält keine verlässlichen Angaben darüber, wie hoch der Wildkatzenanteil seines Tieres ist.
Bengalkatzen in Tierheimen
Wie problematisch der Hybridkatzen-Boom ist, hat auch eine Umfrage bei den Sektionen des Schweizer Tierschutz STS bestätigt. Vor allem Tierheime im städtischen oder grenznahen Raum stellen eine Zunahme von abgegebenen Hybridkatzen fest, in den allermeisten Fällen Bengalkatzen. Die am häufigsten genannten Gründe für die Abgabe sind: Unsauberkeit, Unverträglichkeit, Dominanz und Aggressivität gegenüber Artgenossen, Überforderung der Haltenden sowie ein allgemein zu wildes Verhalten. Die Mehrheit der Sektionen gab an, dass sich die Abgabegründe deutlich von denen anderer Katzen unterscheiden. Die Betreuung von Hybridkatzen ist für die Tierheime mit einem wesentlich höheren Zeitaufwand verbunden als bei anderen Katzen. Sie brauchen viel mehr Beschäftigung, Auslauf und Zuwendung.
Medienkontakt:Simon Hubacher
Schweizer Tierschutz STS
Leiter Medienstelle
Mobile +41 76 531 52 80
media@tierschutz.com
Schweizer Tierschutz STS
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CH-4018 Basel
--- ENDE Pressemitteilung Hybridkatzen - Schweizer Tierschutz STS rät von Haltung ab und fordert strengere Auflagen ---
Über Schweizer Tierschutz STS:
Heute umfasst der STS 71 Schweizer Tierschutzorganisationen und den Tierschutzverein Liechtenstein. Sein oberstes Organ ist die Delegiertenversammlung seiner Sektionen. Geleitet wird er von einem 13-köpfigen Zentralvorstand, der in neun Ressorts aufgeteilt ist: Fachbereich, Finanzen, Rechtsdienste, Politik, Kommunikation, Sektionen, Personal, International und Jugend.
Der STS ist national in allen Bereichen des Tierschutzes auf der fachlichen, politischen und gesetzgeberischen Ebene tätig. Die Sektionen des STS stellen mit ihren Tierheimen, Tierpflege- und Auffangstationen die Tierschutzbasisarbeit in allen Kantonen der Schweiz sicher.
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