Mit der jetzt beschlossenen "Zusatzrunde" muss die WAK-N zwar nun bezüglich der kritischen Punkte (Abzug für private Schuldzinsen, Schuldzinsabzug für Ersterwerber, Unterhaltskostenabzug) über die Bücher. Damit wurde aber die Abschaffung der Eigenmiet-Steuer erneut auf den Sankt Nimmerleinstag verschoben. Für den HEV Schweiz stellt sich damit die Frage, ob die Mehrheit des Nationalrates überhaupt willens ist, bei der Wohneigentumsbesteuerung eine Änderung herbeizuführen oder ob es sich bei der Rückweisung um eine Alibi-Übung handelt.
Der HEV Schweiz nimmt positiv zur Kenntnis, dass eine Mehrheit des Nationalrates in langwierigen und intensiven Diskussionen grundsätzlich für einen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung votiert hat und die Problematik für die betroffenen Wohneigentümer ernst nimmt. Mit der Rückweisung an die Kommission verbindet der Nationalrat den klaren Auftrag, eine system- und verfassungskonforme Vorlage vorzubereiten, wie sie auch der Ständerat bereits im letzten Jahr verabschiedete. Dies entspricht der Forderung des HEV Schweiz. Dieses Ziel hätte allerdings schneller erreicht werden können durch eine Beschlussfassung des Nationalrates zur Vorlage - verbunden mit einer Bereinigung der Differenzen zur Vorlage des Ständerates im Rahmen der weiteren Beratung zwischen den Räten.
Rasche Überarbeitung gefordert
Der HEV Schweiz ist daher enttäuscht, dass mit der beschlossenen Rückweisung die Vorlage nun zum wiederholten Male in eine erneute Zusatzrunde geschickt wurde. Der Verband verlangt von der WAK-N, die Überarbeitung bereits an ihrer nächsten Sitzung im Oktober an die Hand zu nehmen und die relevanten Eckpunkte analog der Vorlage des Ständerates zügig zu überarbeiten. Der HEV Schweiz begrüsst, dass sich der Bundesrat gemeinsam mit den Kantonen ausdrücklich für eine rasche Lösungsfindung einsetzen will.
Der HEV Schweiz setzt sich dabei für eine system- und verfassungskonforme Lösung ein. Fällt die Eigenmiete beim Erstwohnsitz, müssen systemkonform grundsätzlich auch die Abzüge von Gewinnungskosten fallen. Auch die Regelung des Abzugs für private Schuldzinsen ist dahingehend zu korrigieren, dass zukünftig maximal 70% der steuerbaren Vermögenserträge steuerlich in Abzug gebracht werden können. Gleichzeitig muss aber ein beschränkter Schuldzinsabzug für Ersterwerber möglich sein, um den Verfassungsauftrag der Wohneigentumsförderung endlich zu erfüllen.
Auch wenn der HEV Schweiz erfreut ist, dass sich sowohl der Bundesrat als auch der Nationalrat für einen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung ausgesprochen haben, ist das wiederholte Hinausschieben des definitiven Entscheides in dieser wichtigen Vorlage für ihn mehr als enttäuschend und unverständlich. Das im politischen Prozess vorgesehene Differenzbereinigungsverfahren hätte ausreichend Möglichkeiten geboten, die Vorlage auf einen mehrheitsfähigen Nenner zu bringen - wenn man dann gewollt hätte. Für den HEV Schweiz stellt sich deshalb ernsthaft die Frage, ob im Parlament überhaupt der Wille zu einem Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung vorhanden ist.
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