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SECO: Kontrollkampagne für Vergleichspreise bei Online-Shops durchgeführt

16.12.2021 | von Staatssekretariat für Wirtschaft SECO


Staatssekretariat für Wirtschaft SECO

16.12.2021, Bern - Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO hat am 13. Dezember 2021 die schweizweiten Resultate der diesjährigen Kontrollkampagne im Rahmen der Preisbekanntgabeverordnung (PBV) publiziert. Der Fokus der Kontrollen lag bei den Vergleichspreisen im Online-Warenhandel. Kontrolliert wurden Einrichtungsgegenstände, Sportartikel und Unterhaltungselektronik.

Insgesamt haben die Kantone 644 Kontrollen durchgeführt bzw. Artikel kontrolliert. Bei den Einrichtungsgegenständen (Möbel wie Sofas, Stühle, Tische sowie Dekorationsartikel wie Teppiche, Vasen, Lampen) wurden am meisten korrekte Vergleichspreise festgestellt.

PBV-Kampagne 2021 - Ergebnisse

Gute Umsetzung der PBV bei den Selbstvergleichen und Konkurrenzvergleichen

Sowohl beim Selbstvergleich als auch beim Konkurrenzvergleich waren rund 60% der kontrollierten Artikel korrekt angeschrieben bzw. die Voraussetzungen für die Verwendung der Vergleichspreise von den Anbietern glaubhaft gemacht worden. Bei einem Selbstvergleich vergleicht ein Anbieter seinen Preis mit demjenigen, den er unmittelbar vorher praktiziert hat (Vergleichspreis). Der Preisvergleich darf halb so lange dauern, wie der (höhere) Vergleichspreis vorher tatsächlich verwendet wurde, maximal jedoch zwei Monate. Beim Konkurrenzvergleich vergleicht ein Anbieter seinen Preis mit demjenigen, den Konkurrenten für die überwiegende Menge des gleichen Produkts im relevanten Marktgebiet anbieten. Bei Online-Shops ist das relevante Marktgebiet in der Regel die ganze Schweiz.

Mangelhafte Umsetzung der PBV bei Vergleichen mit Richtpreisen

Vergleiche mit Richtpreisen bzw. unverbindlichen Preisempfehlungen (UVP) waren in allen drei kontrollierten Bereichen mehrheitlich nicht korrekt. Rund 70% der kontrollierten Artikel, bei welchen Anbieter Vergleiche mit Richtpreisen/UVP vornahmen, waren nicht korrekt bzw. nicht glaubhaft gemacht worden. Vergleiche mit Richtpreisen bzw. UVP sind nur dann zulässig, falls es sich dabei um echte Marktpreise handelt. Nicht zulässig sind Vergleiche mit Richtpreisen/UVP, wenn diese blosse «Mondpreise» darstellen, also keine echten Marktpreise sind.

Nach Einschätzung der Kantone war bei mangelhafter Umsetzung der PBV oft Unwissen die Ursache. Die kantonsübergreifenden Kontrollkampagnen bezwecken denn auch eine Sensibilisierung der Anbieter, so dass der Preisbekanntgabe als Instrument des lauteren Wettbewerbs und des Konsumentenschutzes die nötige Beachtung geschenkt wird.

In 13 Fällen haben die kantonalen Vollzugsstellen Strafanzeigen an die zuständigen kantonalen Strafverfolgungsbehörden eingereicht. Die Strafanzeigen wurden in der Regel eingereicht, weil die betroffenen Anbieter es unterliessen – trotz Mängelfeststellung, Übergabe einer Informationsbroschüre und einer Fristansetzung zur Behebung der Mängel – die Vergleichspreise korrekt bekanntzugeben.

An der koordinierten Aktion beteiligten sich 18 Kantone (AG, BE, BL, BS, FR, GE, GR, JU, LU, NW, OW, SG, SH, SO, UR, VD, VS, ZH). Die Kantone bestimmten selbst, wie viele Kontrollen sie durchführen. Die Anzahl der kontrollierten Angebote musste aber eine Globaleinschätzung erlauben, wie die PBV im jeweiligen Kanton umgesetzt wird. Die Kontrollen wurden von den kantonalen Vollzugsstellen von Mai bis Anfang Oktober 2021 durchgeführt. Das SECO wirkte dabei als Koordinationsstelle.

Auswertung nach Art des Preisvergleichs

Kontrollkampagne 2022 bei Bäckereien, Konditoreien und Tea-Rooms

Das SECO wird in seiner Eigenschaft als Oberaufsichtsstelle über den kantonalen Vollzug der PBV auch im Jahr 2022, zusammen mit den Kantonen, eine Kontrollkampagne durchführen. Im nächsten Jahr wird die Preisbekanntgabe bei den „Bäckereien, Konditoreien und Tea-Rooms“ kontrolliert.

Weitere Informationen

Die gesamtschweizerischen Ergebnisse der Kontrollkampagne 2021 „Vergleichspreise im Online- Warenhandel in den Bereichen Einrichtungsgegenstände, Sportartikel und Unterhaltungselektronik“ sind auf unserer SECO-Internetseite unter Medienmitteilungen https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Werbe_Geschaeftsmethoden/Preisbekanntgabe/generalite s.ht ml aufgeschaltet. Die kantonalen Detailergebnisse der durchgeführten Kontrollkampagne 2021 können bei den zuständigen kantonalen Vollzugsstellen erfragt werden.


Medienkontakt:
Livia Willi
Mediensprecherin SECO
Tel. +41 58 469 69 28

--- ENDE Pressemitteilung SECO: Kontrollkampagne für Vergleichspreise bei Online-Shops durchgeführt ---

Über Staatssekretariat für Wirtschaft SECO:
Das SECO ist das Kompetenzzentrum des Bundes für alle Kernfragen der Wirtschaftspolitik. Sein Ziel ist es, für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum zu sorgen. Dafür schafft es die nötigen ordnungs- und wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen.

Arbeitgebende und Arbeitnehmende sollen von einer wachstumsorientierten Politik, vom Abbau von Handelshemmnissen und von der Senkung der hohen Preise in der Schweiz profitieren.

Quellen:
Aktuellenews    HELP.ch   Schweizerische Eidgenossenschaft


Weitere Informationen und Links:



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