Schweizerischer Städteverband: Städte befürworten eine aktive Politik der frühen Kindheit auf Bundesebene |
04.02.2021
| von Schweizerischer Städteverband
04.02.2021, Bern - Die Politik der frühen Kindheit steht weit oben auf der parlamentarischen Agenda: Der Schweizerische Städteverband bedauert, dass der Bundesrat in seinem heute veröffentlichten Bericht keinen Bedarf sieht, die Tätigkeiten des Bundes diesbezüglich auszuweiten. Die nationalrätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur wird sich am 18. Februar mit der Politik der frühen Kindheit beschäftigen. Der Städteverband appelliert an das Parlament, dass es endlich einen Schritt weitergeht, die Rolle und Verantwortung des Bundes klärt und sich an der Lösung der anstehenden Probleme beteiligt.
Eine gute Politik der frühen Kindheit dient dem Wohl der Kinder und der Eltern, erhöht die Chancengerechtigkeit, fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und nützt damit der Gesellschaft als Ganzes. Sie umfasst nicht nur familienergänzende Betreuung, sondern eine breite Palette von Angeboten: Gesundheitsversorgung, Elternberatung und -bildung, Hausbesuchsprogramme oder auch die frühe Sprachförderung. Die Städte sind Vorreiter im Bereich der frühen Kindheit. Sie gewährleisten bedarfsgerechte und aufeinander abgestimmte Angebote von der Geburt bis zur Schulzeit.
Der Bundesrat nimmt in seinem heute veröffentlichten Bericht zur Politik der frühen Kindheit eine gute Auslegeordnung vor. Der Bericht zeigt auch Entwicklungsmöglichkeiten auf Bundesebene auf, ist in diesem Bereich aber wenig mutig und beschränkt sich auf kleinere Anpassungen innerhalb der bestehenden gesetzlichen Grundlagen. Zu begrüssen ist, dass sich der Bund für mehr Koordination zwischen den Staatsebenen ausspricht und die Verbesserung der statistischen Grundlagen vorsieht.
Verfassungsartikel zur Politik der frühen Kindheit ist notwendig
Vermehrte Koordination und eine verbesserte Datengrundlage sind zwei Forderungen, die der Schweizer
Städteverband auch in seinem
Hohe Kitakosten: Alle Staatsebenen sind gefragt
Es gibt aber auch Themen und Handlungsfelder, die angegangen werden können und müssen, bevor ein Verfassungsartikel besteht, namentlich bei der Finanzierung der familienergänzenden Kinderbetreuung. Der von den Eltern zu leistende Anteil an den Kitakosten ist deutlich zu hoch. Familien mit tiefen Einkommen können sich die Kinderbetreuung nicht leisten, für mittelständische Familien lohnt es sich finanziell oft nicht, dass beide Elternteile arbeiten. Das verursacht hohe gesellschaftliche Folgekosten.
Um Lösungen zu finden, sind alle Staatsebenen gefordert, um gemeinsam nach Lösungen zu suchen, gegebenenfalls auch unter Einbezug der Arbeitgeber. Der Bund wird sich dieser Problematik im Rahmen der nationalen Strategie zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf annehmen müssen, die in der aktuellen Legislatur verabschiedet werden soll. Die Städte sind gerne bereit, ihre Erfahrung einzubringen. Sie sind aber darauf angewiesen, dass der Bund und die Kantone mitziehen und die Städte in die Diskussion einbeziehen.
Parlament hat Gestaltungsfreiraum
Nun wird sich als nächstes die WBK-N mit der Politik der frühen Kindheit auseinandersetzen. Einige Vorstösse liegen auf dem Tisch, und mit dem Bundesratsbericht liegt nun eine sehr gute Auslegeordnung vor. Der Städteverband appelliert an die Parlamentarierinnen und Parlamentarier, den Ball aufzunehmen und auf Bundesebene die Weichen für eine ziel- und bedarfsgerechte Politik der frühen Kindheit zu stellen. Er hofft, dass das Parlament weniger zurückhaltend als der Bundesrat ist und die Chance packt, in der Politik der frühen Kindheit vorwärts zu machen.
Pressekontakt:
Kurt Fluri
Nationalrat
Stadtpräsident Solothurn, Präsident Schweizerischer
Städteverband
079 415 58 88.
Sami Kanaan
Stadtpräsident Genf
Vizepräsident
Schweizerischer Städteverband
079 204 30 12.
--- ENDE Pressemitteilung Schweizerischer Städteverband: Städte befürworten eine aktive Politik der frühen Kindheit auf Bundesebene ---
Über Schweizerischer Städteverband:
Basis der politischen Arbeit des Städteverbandes ist Artikel 50 der Bundesverfassung, der den Bund zur besonderen Rücksicht auf die Interessen der Städte und Agglomerationen verpflichtet. Der Städteverband nimmt deshalb als ständiger Partner an den Vernehmlassungsverfahren des Bundes teil, arbeitet in Expertenkommissionen des Bundes mit und unterhält regelmässige Kontakte zur Bundesverwaltung und zum Parlament und dessen Kommissionen.
Generalversammlung des Städteverbandes und zugleich der Höhepunkt im Städte-Jahr ist der Städtetag, der jeweils Ende August stattfindet. Dem Verband sind sieben Sektionen angeschlossen. Zur fachlichen Bearbeitung von Fachthemen unterhält der Städteverband zudem Kommissionen und Arbeitsgruppen.
Neben den verbandseigenen Gremien wirkt der Städteverband in zahlreichen weiteren Organisationen und Institutionen mit, beispielsweise in der Tripartiten Konferenz (TK). Getragen vom Bundesrat, der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK), dem Schweizerischen Gemeindeverband und dem Städteverband institutionalisiert die TK den Dialog zwischen den Staatsebenen und erarbeitet in wichtigen politischen Dossiers gemeinsame Positionen.
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