Gemäss Gesetz über die Graubündner Kantonalbank (GKB) ist die Regierung für die Wahl des siebenköpfigen Bankrats zuständig. Am 31. März 2021 endet die Amtsperiode von Bankvizepräsident Christian Thöny, welcher damit die maximale Amtszeit von 12 Jahren erreichen und aus dem Bankrat ausscheiden wird. Zudem besteht im Bankrat seit einem halben Jahr eine Vakanz. Die Regierung hatte demnach das Bankvizepräsidium zu bestimmen und zwei neue Mitglieder des Bankrats zu wählen.
Die Funktion des Bankvizepräsidenten übernimmt am 1. April 2021 der amtierende Bankrat Dr. Christoph Caviezel für den Rest seiner laufenden Amtszeit bis 31. März 2023. Der Jurist und Immobilienexperte wohnt in Laax und gehört seit sechs Jahren dem Bankrat an.
Die Neuen im Bankrat
Neu in den Bankrat hat die Regierung Barbara Heller und Prof. Dr. Michèle F. Sutter-Rüdisser gewählt. Die 41-jährige Michèle F. Sutter-Rüdisser studierte Wirtschaftswissenschaften und ist seit 2018 Titularprofessorin an der Universität St. Gallen. Sie bringt fundierte Kenntnisse aus dem Bereich der Finanzdienstleistungen und vertiefte Erfahrung im Prüf- und Rechnungswesen mit. Sie übt verschiedene Mandate in Führungs- und Expertengremien aus. Frau Sutter- Rüdisser ist in Arosa aufgewachsen und wohnt heute in Zürich. Sie tritt ihr Amt am 1. Januar 2021 an.
Die 53-jährige Barbara Heller studierte Wirtschafts- und Politikwissenschaften und war in der Finanz- und Pharmabranche während rund zwei Jahrzehnten in leitenden Positionen tätig. Heute führt sie ihr eigenes Unternehmen, welches Dienstleistungen im Bereich Corporate Governance erbringt. Sie bringt fundierte Kenntnisse aus der Finanzbranche und vertiefte Erfahrung in Unternehmensführung und - beratung mit. Barbara Heller übt verschiedene Mandate in Führungs- und Expertengremien aus und wohnt in St. Moritz. Sie tritt ihr Amt am 1. April 2021 an.
Der siebenköpfige Bankrat der Graubündner Kantonalbank wird am 1. April 2021 wieder vollzählig sein und aus drei Frauen und vier Männern bestehen. Die Wahlen in den Bankrat erfolgen unter Berücksichtigung der Vorgaben der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA und des Anforderungsprofils der Regierung für den Bankrat.
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