Logoregister

HEV: Neues, fragwürdiges Detail im CO2-Gesetz für den Gebäudebereich

20.08.2020 | von HEV Hauseigentümerverband Schweiz


HEV Hauseigentümerverband Schweiz

20.08.2020, Zürich - Über die Eckpfeiler für den Gebäudepark scheinen sich die Räte im CO2-Gesetz einig zu sein. Dies zeigt sich an den zusätzlichen Details, die nun geregelt werden. Zum einen soll der CO2-Ausstoss ins Gebäude- und Wohnungsregister eingetragen werden müssen und zum anderen wird darüber diskutiert, wie viel erneuerbare Energie aus ebensolchen Energieträgern angerechnet werden soll.

Die Kommission für Energie und Umwelt (UREK) des Ständerats beseitigt weitere Differenzen beim CO2-Gesetz und arbeitet auf eine Einigung hin. Zumindest im Gebäudebereich ist dies nicht verwunderlich, sind sich die Räte doch längst einig darüber, dass Wohnbauten mit einem restriktiven Grenzwert zum CO2-Ausstoss an die Kandare genommen werden sollen. Dies ungeachtet dessen, dass sich die Kosten für den Heizungsersatz für viele Hauseigentümer verdoppeln werden.

Erstmals macht sich die UREK des Ständerats jedoch darüber Gedanken, wie dieser Grenzwert umgesetzt werden soll. Wurde der Vollzug bisher stillschweigend den Kantonen zugeschoben, sollen neu die Kantone verpflichtet werden, die Daten zum CO2-Grenzwert ins eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) einzutragen.

Es sollen also Daten zum CO2- Ausstoss in ein weitgehend öffentliches Register eingetragen werden. Beispielsweise könnte die Gefahr bestehen, dass zukünftig Eigentümer mit einer fossilen Heizung von ihrer Bank keine Hypothekaraufstockung mehr erhalten, oder Mieter die aufgrund eines tieferen Einkommens in einen Altbau mit fossiler Heizung einziehen wollen, keine Mietzinskautionsversicherung mehr abschliessen können. Dies da die Kreditgeber einfach den CO2-Ausstoss nachschlagen können. Hier sollen die Wohnbauten zu gläsernen Objekten werden, ohne dass der Vollzug zur Einhaltung der Grenzwerte nur ansatzweise gelöst ist.

Verwirrend ist zudem die Diskussion um die Anrechenbarkeit erneuerbarer Energieträger. Die UREK will hier dem Nationalrat folgen und die Anrechenbarkeit auf bis zu 100% gewähren, wenn gleichzeitig die Gebäudeeffizienz erhöht wird. Erneuerbare Energien sind aber unabhängig von der Gebäudehülle klimaneutral. Hier einen Konnex zu suchen ist rein hypothetisch. Ein Haus welches zu 100% mit Biogas beheizt wird, ist immer noch besser bezüglich dem CO2-Ausstoss als ein Objekt mit halbem Verbrauch, das jedoch fossil warmgehalten wird. Etwas mehr Pragmatismus täte hier Not.

Der HEV Schweiz erinnert daran, dass der Gebäudebereich bezüglich der Senkung der Treibhausgase auf Zielkurs ist. Der bisher eingeschlagene Pfad ist umsetzungstechnisch wie auch aus finanzieller Sicht für Mieter und Eigentümer tragbar. Der HEV Schweiz fordert, dass dieser Weg entsprechend weiterverfolgt wird.

Pressekontakt:

HEV Schweiz

Markus Meier, Direktor HEV Schweiz

Tel.: +41/44/254'90'20

Mobile: +41/79/602'42'47

E-Mail: info@hev-schweiz.ch



--- ENDE Pressemitteilung HEV: Neues, fragwürdiges Detail im CO2-Gesetz für den Gebäudebereich ---

Über HEV Hauseigentümerverband Schweiz:
Der Hauseigentümerverband Schweiz ist die Dachorganisation der Wohneigentümer und Vermieter in der Schweiz. Der Verband zählt rund 340’000 Mitglieder. Mit unseren über 100 Regional- und Kantonalsektionen sind wir überall nahe bei unseren Mitgliedern – auch bei Ihnen.

Seit über 100 Jahren setzt sich der HEV konsequent für die Förderung und Erhaltung des Wohn- und Grundeigentums ein. Dazu gehören die Eigentumsgarantie, nur so viel Bürokratie wie nötig, wirtschaftlich tragbare Vorschriften sowie massvolle Steuern, Gebühren und Abgaben. Die Mitgliedschaft in einer der grössten Organisationen der Schweiz lohnt sich.

Quellen:
news aktuell   HELP.ch


Weitere Informationen und Links:



Newsletter abonnieren
Auf  diesem Link abonnieren Sie unseren Newsletter und sind stets aktuell informiert.


Eigene News publizieren
Haben Sie eine aktuelle Firmen­infor­mation oder ein Angebot, dass Sie hier publizieren möchten?
Auf  diesem Link erfassen Sie die entsprechenden Informationen.

Swiss-press.com

Der Onlineverlag HELP Media AG publiziert seit 1996 Konsumenten­in­for­mationen für Schwei­zerinnen und Schweizer.

offene Jobs
Referenzen
  Online-Shop

HELP Media AG in Social Networks
Facebook X (früher Twitter) Instagram LinkedIn YouTube

Abo kaufen

Publizieren Sie Ihre Medienmitteilungen im Abonnement und profitieren von zwei geschenkten Mitteilungen.

ABO 10 Medienmitteilungen (+2 geschenkt)
Jetzt Abo kaufen »

Mitteilung publizieren

Um Ihre eigene Mitteilung auf Swiss-Press.com zu publizieren, klicken Sie auf folgenden Link:

Jetzt eigene Mitteilung erfassen »

Zertifikat:
Sadp.ch

Kontakt

Email:
info@help.ch

Adresse:
HELP Media AG
Geschäftshaus Airgate
Thurgauerstrasse 40
8050 Zürich


Copyright © 1996-2024 HELP Media AG, Geschäftshaus Airgate, Thurgauer­strasse 40, CH-8050 Zürich. Alle Angaben ohne Gewähr. Im­pres­sum / AGB, Nut­zungs­bedin­gungen, Daten­schutz­er­klärung