Die Stiftung ihrerseits sieht im Urteil des Verwaltungsgerichtes viel mehr die Chance, die Anliegergemeinden, die zuständigen kantonalen Behörden, den Bund als Baurechtsgeber und Partner und alle beteiligten Parteien des Innovationsparkes im Sinne einer gesamtheitlichen Entwicklung des Areals zu unterstützen.
Es gilt zeitnah sicherzustellen, dass auf dem Areal des Flugplatzes Dübendorf über die nächsten Jahre und Jahrzehnte ein national und international relevanter Innovationscluster für anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung mit einem für die Schweiz, den Kanton Zürich und die Region einmaligen Wertschöpfungspotenzial entstehen kann. Die Voraussetzungen dafür sind am Standort Dübendorf hervorragend.
Die Stiftung sieht im Urteil des Verwaltungsgerichtes auch keinen Grund, den Rahmenkredit für das Projekt in Frage zu stellen, der derzeit von der zuständigen Kommission beraten wird und voraussichtlich im Herbst dem Kantonsparlament zur Abstimmung vorgelegt werden soll.
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