Coronavirus: Bund übernimmt Kosten für Tests, SwissCovid App startet am 25. Juni

24.06.2020 | von Bundesamt für Gesundheit BAG


Bundesamt für Gesundheit BAG

24.06.2020, Um rasch auf einen Wiederanstieg der Fallzahlen reagieren zu können, soll so viel getestet werden wie möglich und sinnvoll ist. Der Bund übernimmt deshalb ab dem 25. Juni 2020 sämtliche Kosten für Coronatests. Dies hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 24. Juni entschieden. Er hat zudem die Verordnung über das Proximity-Tracing-System für das Coronavirus verabschiedet. Sie ermöglicht es, die SwissCovid App ab dem 25. Juni schweizweit einzusetzen.

Angesichts der anhaltend tiefen Fallzahlen hat der Bundesrat am 19. Juni 2020 die ausserordentliche Lage aufgehoben und weitere Lockerungen beschlossen. Um einen Wiederanstieg der Infektionen möglichst zu verhindern und bei einer Zunahme der Fallzahlen rasch reagieren zu können, ist ein engmaschiges Monitoring nötig. Wichtigstes Element zur Unterbrechung von Infektionsketten ist ein rigoroses Contact Tracing mit breit angelegten Tests auf das SARS-Coronavirus-2.

Kein Selbstbehalt mehr für Testpersonen
Ab dem 25. Juni 2020 übernimmt der Bund sämtliche Kosten für Tests und vereinfacht damit das System. Bisher wurden die Kosten für die Virustests zum Teil von den Krankenversicherungen und zum Teil von den Kantonen übernommen. Diese Regelung hat dazu geführt, dass nicht alle Patientinnen und Patienten gleich behandelt wurden: Wenn die Kosten von der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen wurden, fielen für die Testpersonen Franchise und Selbstbehalt an. Übernahmen dagegen die Kantone die Tests, dann fielen für die Testpersonen keine Kosten an. Damit bestand die Gefahr, dass Personen sich nicht testen lassen, wenn sie die Kosten für den Test selber tragen müssen. Auch die Taskforce Wissenschaft Covid-19 des Bundes empfiehlt eine Kostenübernahme durch den Bund.

Der Bund übernimmt die Kosten sowohl für Tests auf Infektion mit dem Coronavirus, wie auch die serologischen Tests zum Nachweis von Antikörpern. Den Test auf das SARS-Coronavirus-2 vergütet der Bund mit einer Pauschale von 169, jenen für den Antikörpernachweis mit 113 Franken. Dabei gelten die Testkriterien des Bundesamts für Gesundheit. Serologische Tests werden derzeit noch nicht empfohlen.

Start der SwissCovid App
Der Bundesrat verabschiedete zudem die Verordnung über das Proximity-Tracing-System Damit ermöglicht er den Start der SwissCovid App. Der Bundesrat empfiehlt die App zu benützen. Diese ergänzt das klassische Contact Tracing. Mit dem Contact Tracing werden die Kontakte einer positiv auf das Coronavirus getesteten Person zurückverfolgt, so dass diese sich in Quarantäne begeben können. Damit werden Infektionsketten unterbrochen.

Die SwissCovid App warnt Menschen, die sich für eine bestimmte Dauer in der Nähe einer mit dem Coronavirus infizierten Person aufgehalten haben, sofern sie bei beiden Personen auf dem Mobiltelefon installiert ist. Dazu muss die infizierte Person nach dem positiven Test einen so genannten Covidcode, den sie vom kantonsärztlichen Dienst erhält, in die App eingeben. Sowohl der Gebrauch der App als auch die Eingabe des Codes sind freiwillig.

Wenn ein Benutzer der App eine Begegnung mit einer oder mehrerer infizierten Person gehabt hat, erhält er eine Meldung mit der Information, dass er sich möglicherweise mit dem neuen Coronavirus angesteckt hat. Er erhält auch die Angabe, an welchem Tag diese Begegnung stattfand sowie den Hinweis, dass das BAG eine Infoline zur kostenlosen Beratung betreibt, die er kontaktieren kann.

Wer sich auf Anordnung eines Arztes oder einer Behörde in Quarantäne begeben muss, hat Anrecht auf den Corona-Erwerbsersatz. Wer sich nach einer Kontaktmeldung der SwissCovid App freiwillig in Quarantäne begibt, ohne dass dies von einer Behörde oder einem Arzt oder einer Ärztin angeordnet ist, erhält diese Entschädigung nicht.

Tests ergaben keine kritischen Probleme
Die App wurde vor der Veröffentlichung eingehend auf die Sicherheit und die Benutzerfreundlichkeit getestet. Dabei nahm das Nationale Zentrum für Cybersicherheit (NCSC) seit dem 28. Mai Meldungen zur Sicherheit von Fachleuten und interessierten Personen entgegen. Die Testergebnisse und die Rückmeldungen sind auf der Webseite des NCSC einsehbar und werden täglich aktualisiert. Insgesamt sind 81 Meldungen eingegangen, davon betrafen 11 den Programmcode. Es sind dabei keine Meldungen eingegangen, die als kritisch oder systemrelevant beurteilt werden mussten. Das NCSC nimmt auch nach der öffentlichen Lancierung der SwissCovid App Meldungen von Testergebnissen entgegen, um den Datenschutz und die Sicherheit der App laufend zu gewährleisten. Das Bundesamt für Statistik wiederum wird auf seiner Webseite künftig anonymisierte Daten zur Nutzung der App zur Verfügung stellen.


Medienkontakt:
Bundesamt für Gesundheit, Kommunikation
+41 58 462 95 05, media@bag.admin.ch

--- ENDE Pressemitteilung Coronavirus: Bund übernimmt Kosten für Tests, SwissCovid App startet am 25. Juni ---

Über Bundesamt für Gesundheit BAG:
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) trägt massgeblich dazu bei, der Bevölkerung ein Leben bei guter Gesundheit zu ermöglichen. Es misst sein Handeln an den Auswirkungen auf die Gesundheit.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) beschäftigt sich mit so unterschiedlichen Dingen, wie den Prüfungsanforderungen für Studierende der Zahnmedizin, der Sicherheit von Röntgengeräten, der Erfassung der Häufigkeit von Infektionskrankheiten oder der Förderung von Spritzenaustauschprogrammen bei Drogenabhängigen. Bei so vielfältigen Aufgaben stellt sich die Frage, welches denn die übergeordnete Philosophie, welches der gemeinsame Nenner hinter all diesen Aktivitäten ist.

Das Leitbild des BAG soll darauf eine Antwort geben. Es beschreibt die grundsätzlichen Unternehmensprinzipien, die die Handlungsweise der Mitarbeitenden des BAG leiten und signalisiert, dass sich selbst ein Amt der Bundesverwaltung am modernen und erfolgreichen Unternehmensprinzip des «Management durch Zielsetzung» orientieren kann.

Das Leitbild trägt aber auch der wichtigen Wandlung und Entwicklung des Gesundeitsbegriffes in den letzten zwei Jahrzehnten Rechnung. Es setzt die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) geförderte Auffassung um, Gesundheit nicht mehr einzig als Fehlen von Krankheit zu verstehen, sondern vielmehr als ein Wohlbefinden in körperlicher, psychischer und sozialer Hinsicht.

L’Office fédéral de la santé publique (OFSP) contribue de manière déterminante à assurer à la population un niveau de santé élevé.

L’Ufficio federale della sanità pubblica (UFSP) fornisce un importante contributo affinché la popolazione possa condurre una vita in buona salute.

The Swiss Federal Office of Public Health makes an essential contribution to facilitate to the population a life in good health.

Quellen:
Aktuellenews    HELP.ch   Schweizerische Eidgenossenschaft


Weitere Informationen und Links:


Erfasst auf
 Krankenversicherung.ch

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