So wirkt sich die Corona-Pandemie auf die Zahnarztpraxen aus: Auf Weisung des Bundesrats dürfen nicht zwingende Behandlungen und Wahlbehandlungen bis auf Weiteres nicht mehr ausgeführt werden - die zahnmedizinische Behandlung in Notfällen und bei starken Schmerzen bleibt aber gewährleistet. Für Patienten bedeutet dies: Wer einen Termin für die Zahnreinigung oder eine Kontrolluntersuchung hat, muss diesen auf später verschieben. Ebenso können Kariessanierungen sowie prothetische oder ästhetische Eingriffe derzeit nicht ausgeführt werden. Die betroffenen Patienten werden gebeten, ihre Zahnärztin, ihren Zahnarzt SSO zu kontaktieren und einen neuen Termin zu vereinbaren.
Wichtig: Die Behandlung bei Unfällen, Infektionen
sowie starken Schmerzen bleibt vollumfänglich gewährleistet. Erste Anlaufstelle für Patientinnen
und Patienten ist weiterhin der Familienzahnarzt. Ist der Familienzahnarzt telefonisch nicht
erreichbar, ist den Instruktionen des Anrufbeantworters zu folgen. Gibt es keine Instruktionen, hilft
der zahnärztliche Notfalldienst:
Mit seiner Weisung will der Bundesrat die Ausbreitung des Coronavirus eindämmen sowie die Gesundheit besonders gefährdeter Personen und des Praxispersonals schützen. Es handelt sich um eine momentane Weisung, die auf der aktuellen Lage basiert und jederzeit geändert, ergänzt oder widerrufen werden kann. Es steht den Kantonen frei, strengere Massnahmen zu ergreifen, welche die Zahnärzteschaft einhalten muss.
Unter
Kontakt:
Marco Tackenberg, Presse- und Informationsdienst SSO,
Tel. 031 310 20 80,
Die Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft SSO ist gemäss ihren Leitlinien die Berufs- und Standesorganisation der in der Schweiz tätigen Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie die allgemeine wissenschaftliche Gesellschaft für Zahnmedizin in der Schweiz.
Als legitime Vertreterin der schweizerischen Zahnärzteschaft sorgt sie dafür, dass ihre Mitglieder die berufsethischen Verpflichtungen gemäss Profil, Statuten und Standesordnung erfüllen.
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