In der momentanen Krisensituation sind umfassende, seriöse und vielfältige Informationen in allen Sprachen und Regionen des Landes unerlässlich. Die SRG will diesen zentralen Auftrag unbedingt längerfristig sicherstellen.
Die Unternehmenseinheiten der SRG (RSI, RTR, RTS, SRF und SWI) setzen deshalb Prioritäten in ihrem Programmangebot. Damit soll der weitere Betrieb der Studios, der maximale Schutz der Journalistinnen und Journalisten sowie der Mitarbeitenden in der Produktion gewährleistet werden.
Neben Nachrichten und Informationen sowie Inhalten für die jüngsten Zuschauerinnen und Zuschauer sollen die SRG- Kanäle vorrangig Sendungen für die Bevölkerung und Begleitprogramme anbieten, darunter zahlreiche Filme und Dokumentationen.
Dies wird in allen Regionen zu Anpassungen im Radio, Fernsehen und auch auf den Online-Plattformen führen. Einige Sendungen, insbesondere im Sportbereich, werden vorübergehend ausgesetzt. Der Zugang zu den Studios wird weiter beschränkt und externe Dreharbeiten werden reduziert. Gleichzeitig arbeitet ein grosser Teil der SRG-Mitarbeitenden bereits von zu Hause aus. Diese Massnahme wurde bis am 3. Mai verlängert.
Gilles Marchand, Generaldirektor SRG: «Wir werden in allen Regionen alles daransetzen, dass die Schweizer Bevölkerung gut informiert ist und ihr geholfen wird, diese beispiellose Krise zu überstehen. Wir zählen auf das Verständnis des Publikums für diese Anpassungen, die wir nun aufgrund der Entwicklungen rasch vornehmen werden.»
Kontakt:
Medienstelle SRG SSR
Edi Estermann
Tel. 058 136 21 21
Die SRG ist ein öffentliches und unabhängiges Medienhaus, das einen multimedialen Service public in allen Landesteilen und -sprachen erbringt. Sie ist auch ein Verein und dadurch fest in der Gesellschaft verankert.
Die SRG versorgt die ganze Bevölkerung der Schweiz mit einem attraktiven und vielfältigen TV-, Radio- und Onlineangebot zu Information, Kultur, Bildung, Unterhaltung und Sport. Das Angebot fördert die Meinungsbildung und Meinungsvielfalt in der Schweiz und leistet einen wichtigen Dienst an die Gesellschaft.
Das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) und die Konzession des Bundesrats verpflichten die SRG zu einem gesellschaftlichen Service-public-Auftrag.
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