WEKO genehmigt die Übernahmen von Ricardo durch Tamedia und von JobScout24 durch JobCloud

25.08.2015 | von Wettbewerbskommission WEKO


Wettbewerbskommission WEKO

25.08.2015, Die Wettbewerbskommission (WEKO) genehmigt den Kauf von Ricardo durch Tamedia und die Übernahme von JobScout24 durch JobCloud. In beiden Fällen ist im Bereich der Stelleninserate von einer marktbeherrschenden Stellung von Tamedia bzw. JobCloud auszugehen. Die Möglichkeit der Beseitigung wirksamen Wettbewerbs ist für die Vorhaben jedoch nicht zu erwarten.

Die WEKO hat die beiden Zusammenschlüsse von Tamedia und Ricardo sowie von JobCloud und JobScout24 einer vertieften Prüfung unterzogen. JobCloud gehört den beiden Medienunternehmen Tamedia und Ringier. Unter anderem betreibt JobCloud die Stellenportale jobs.ch und jobup.ch. JobScout24 ist ebenfalls ein Stellenportal und wird von Ringier kontrolliert. Ricardo ist mit olx.ch im Bereich der Stelleninserate tätig.

Die WEKO gelangt zwar zum Schluss, dass im Bereich der Stelleninserate von einer marktbeherrschenden Stellung von Tamedia bzw. JobCloud auszugehen ist. Trotzdem ist bei beiden Übernahmen die Möglichkeit der Beseitigung des wirksamen Wettbewerbs nicht zu erwarten. Somit sind die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Intervention der WEKO nicht erfüllt. Die beiden Zusammenschlussvorhaben können nun vollzogen werden.


Medienkontakt:
Prof. Dr. Vincent Martenet Präsident 021 692 27 46 079 506 73 87 vincent.martenet@weko.admin.ch

Carole Söhner-Bührer Vizedirektorin 058 464 96 69 carole.soehner-buehrer@weko.admin.ch

--- ENDE Pressemitteilung WEKO genehmigt die Übernahmen von Ricardo durch Tamedia und von JobScout24 durch JobCloud ---

Über Wettbewerbskommission WEKO:
Die Wettbewerbskommission ist eine Milizbehörde und besteht aus 12 vom Bundesrat gewählten Mitgliedern. Sie wird von einem dreiköpfigen Präsidium geleitet. Das Kartellgesetz verlangt, dass die Mehrheit der Kommissionsmitglieder durch unabhängige Sachverständige - in der Regel Rechts- und Ökonomieprofessoren - gebildet wird. Die übrigen Sitze teilen sich Vertreter der grossen Wirtschaftsverbände und Konsumentenorganisationen. Diese Zusammensetzung gewährleistet, dass einerseits bei der Wahl der Kommissionsmitglieder fachliche und sachliche Kriterien im Vordergrund stehen und dass andererseits genügend Know-how verfügbar ist, um sachlich korrekt begründete Entscheidungen fällen zu können.

Die Wettbewerbskommission entscheidet und verfügt auf Antrag des Sekretariats. Die gesamte Tätigkeit der Wettbewerbskommission untersteht den Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG), soweit das Kartellgesetz (KG) nicht davon abweicht. Ergibt ein Verfahren, dass wirksamer Wettbewerb durch Kartellabsprachen, Missbrauch marktbeherrschender Stellungen oder Unternehmenszusammeschlüsse in unzulässiger Weise beschränkt wird, verfügt die Wettbewerbskommission direkt gegen den Verursacher. Die Entscheide können an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden. Gegen deren Entscheide wiederum kann Verwaltungsgerichtsbeschwerde an das Bundesgericht erhoben werden.

Neben der Verfügungskompetenz hat die Wettbewerbskommission die Aufgabe, Empfehlungen und Stellungnahmen an politische Behörden abzugeben sowie Gutachten zu Wettbewerbsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu erstatten. Dadurch bietet sich ihr die Möglichkeit, bereits im politischen Prozess der Festlegung der gesetzlichen „Spielregeln" den wettbewerbspolitischen Anliegen Nachachtung zu verschaffen.

Quelle: WEKO


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