Zwischenbericht per 31. März 2015 der Schweizerischen Nationalbank

30.04.2015 | von Schweizerische Nationalbank

Uhr Lesedauer: 2 Minuten


30.04.2015, Die Schweizerische Nationalbank weist für das erste Quartal 2015 einen Verlust von 30,0 Mrd. Franken aus.


Der Verlust auf den Fremdwährungspositionen betrug 29,3 Mrd. Franken. Auf dem Goldbestand resultierte ein Bewertungsverlust von 1,0 Mrd. Franken.

Das Ergebnis der Nationalbank ist überwiegend von der Entwicklung der Gold-, Devisen- und Kapitalmärkte abhängig. Starke Schwankungen sind deshalb die Regel und Rückschlüsse auf das Jahresergebnis nur bedingt möglich.

Verlust auf den Fremdwährungspositionen
Der negative Erfolg auf den Fremdwährungspositionen belief sich auf insgesamt 29,3 Mrd. Franken.

Die Nationalbank beschloss am 15. Januar 2015, den Mindestkurs von 1.20 Franken pro Euro per sofort aufzuheben. Dies führte zu einer Aufwertung des Frankens und entsprechend zu wechselkursbedingten Verlusten auf sämtlichen Anlagewährungen. Für das erste Quartal 2015 betrugen sie insgesamt 41,1 Mrd. Franken.

Einen positiven Beitrag leisteten die Zinserträge mit 1,6 Mrd. Franken und die Dividendenerträge mit 0,3 Mrd. Franken. Das allgemein tiefere Zinsniveau führte zu Kursgewinnen von 3,7 Mrd. Franken auf den Zinspapieren und - instrumenten. Die Beteiligungspapiere und -instrumente profitierten vom günstigen Börsenumfeld und trugen mit 6,2 Mrd. Franken zum Erfolg bei.

Bewertungsverlust auf dem Goldbestand
Auf dem mengenmässig unveränderten Goldbestand entstand ein Bewertungsverlust von 1,0 Mrd. Franken. Das Gold wurde per Ende März 2015 zu 37 127 Franken pro Kilo gehandelt (Ende 2014: 38 105 Franken).

Gewinn auf den Frankenpositionen
Der Gewinn auf den Frankenpositionen betrug insgesamt 328 Mio. Franken. Er setzte sich im Wesentlichen aus den seit dem 22. Januar 2015 erhobenen Negativzinsen auf Girokontoguthaben von 236 Mio. Franken sowie aus Kursgewinnen von 78 Mio. Franken und Zinserträgen von 17 Mio. Franken auf den Wertschriften in Franken zusammen.

Rückstellungen für Währungsreserven
Per Ende März 2015 regultierte – vor der Zuweisung an die Rückstellungen für Währungsreserven – ein Verlust von 30,0 Mrd. Franken.

Artikel 30 Abs. 1 NBG schreibt der Nationalbank vor, Rückstellungen zu bilden, welche es erlauben, die Währungsreserven auf der geld- und währungspolitisch erforderlichen Höhe zu halten. Die Zuweisung für das laufende Geschäftsjahr wird Ende Jahr festgelegt.


Medienkontakt:
Schweizerischen Nationalbank Postfach, CH-8022 Zürich Telefon: 044 631 31 11 E-Mail: communications@snb.ch

--- ENDE Pressemitteilung Zwischenbericht per 31. März 2015 der Schweizerischen Nationalbank ---

Über Schweizerische Nationalbank:

Die Schweizerische Nationalbank führt als unabhängige Zentralbank die Geld- und Währungspolitik des Landes. Sie muss sich gemäss Verfassung und Gesetz vom Gesamtinteresse des Landes leiten lassen, als vorrangiges Ziel die Preisstabilität gewährleisten und dabei die Konjunktur berücksichtigen.

Sie setzt damit eine grundlegende Rahmenbedingung für die Entwicklung der Wirtschaft.

Die Nationalbank hat in Bern und Zürich je einen Sitz. Daneben unterhält sie sechs Vertretungen in Basel, Genf, Lausanne, Lugano, Luzern und St. Gallen. Dazu kommen 14 Agenturen, die von Kantonalbanken geführt werden und der Geldversorgung des Landes dienen.



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