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Rafz - Überfahren von Signal führte zu Streifkollision. Die SBB ergreift Vorsichtsmassnahme.

02.03.2015 | von Schweizerische Bundesbahnen SBB


Schweizerische Bundesbahnen SBB

02.03.2015, Die SBB hat nach dem Unfall in Rafz vom 20. Februar umfangreiche Untersuchungen eingeleitet. Nach ersten Erkenntnissen ist die Streifkollision auf das Überfahren des Halt zeigenden Signals durch die S- Bahn zurückzuführen. Der genaue Unfallhergang wird noch untersucht. Sicherheit hat als zentrales Konzernziel oberste Priorität. Als Vorsichtsmassnahme führt die SBB die Reduktion der Geschwindigkeit nach Wendungen bis zum ersten Signal ein.

Bei der Streifkollision wurden fünf Reisende leicht sowie zwei SBB- Mitarbeiter schwer und mittelschwer verletzt. Die Reisenden wurden ambulant behandelt und konnten das Spital gleichentags verlassen. Der Lokführer des Interregio ist nach einer Operation ausser Lebensgefahr. Der Lokführeranwärter, der sich auch im Führerstand des Interregio befand, kann das Spital voraussichtlich in den nächsten Tagen verlassen.

Nach ersten Erkenntnissen der SBB war die S-Bahn 18014 bei geschlossenem Signal um 06.40 Uhr nach der Wendung in Rafz auf Gleis 4 Richtung Schaffhausen losgefahren. Bei Tempo 59 wurde die Zwangsbremsung am Signal ausgelöst. Knapp 100 Meter nach dem Signal kam die S-Bahn zum Stillstand und ragte dabei leicht ins Lichtprofil des benachbarten Gleises. Sekunden später nahte auf dem Nachbargleis von Zürich her der Interregio 2858 mit Tempo 110. Wegen einer Verspätung durchfuhr der Interregio den Bahnhof Rafz auf Gleis 5 statt Gleis 3. Bei der seitlichen Kollision entgleiste der Interregio, beide Züge wurden schwer beschädigt.

Der genaue Unfallhergang wird von der Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich und der unabhängigen Unfalluntersuchungsstelle des Bundes abgeklärt. Umfangreiche Reparaturen an Fahrbahn und Fahrzeugen. Seit der Nacht auf den 22. Februar kann der Bahnhof Rafz wieder befahren werden. Die SBB ersetzte insgesamt 60 Meter Gleis, eine Weiche und einen Fahrleitungsmasten. Für Arbeiten an Fahrleitung und Weiche waren zusätzliche Sperren nötig. Die Unfall-Fahrzeuge wurden in die SBB-Industriewerke nach Olten und Yverdon überführt. Der Sachschaden an der betroffenen S-Bahn des Typs DTZ und an der IR-Komposition, bestehend aus fünf Eurocity-Wagen und der Lok Re460, beträgt nach ersten Schätzungen mehrere Millionen Franken.

Bahnhof Rafz verfügt über moderne Sicherungsanlage.
Wie nach jedem Unfall hat die SBB umfangreiche eigene Untersuchungen eingeleitet. Der Bahnhof Rafz verfügt über moderne Sicherungsanlagen. Die Signale in Rafz sind regelkonform aufgestellt. Die Zugbeeinflussung entspricht dem schweizerischen Standard. Nach ersten Erkenntnissen haben die Sicherheitseinrichtungen einwandfrei funktioniert. Die Abfahrverhinderung ist auf durchfahrende Züge ausgerichtet, welche in Rafz die Mehrheit ausmachen. Weil die S-Bahn aus Schaffhausen eingefahren war und gewendet hatte, wurde sie von der Zugbeeinflussung nicht gebremst. Zusätzliche Sicherungskomponenten, welche aber keine hundertprozentige Sicherheit bieten, sind nur vorgesehen, wenn im Wochendurchschnitt mindestens ein Zug pro Tag wendet. Dies ist in Rafz Richtung Schaffhausen nicht der Fall.

SBB führt Vorsichtsmassnahme ein.
Als Vorsichtsmassnahme führt die SBB ab kommendem Montag und bis auf weiteres eine Geschwindigkeitsreduktion nach Wendungen ein. Züge dürfen bis zum ersten Signal höchstens 40 km/h erreichen. Damit steigt die Wahrscheinlichkeit, dass bei Situationen wie in Rafz der Zug noch vor dem Gefahrenpunkt gestoppt werden kann. Die SBB prüft nun, ob diese Vorsichtsmassnahme keine anderweitig negativen Auswirkungen hat.

Nach dem Unfall in Granges-Marnand hat die SBB eine eigene Warn-App entwickelt, welche die Lokführer zusätzlich warnt, falls das Ausfahrsignal bei der Abfahrt nicht auf Fahrt steht. Das System wird derzeit intensiv im Hintergrund getestet. Die Einführung ist bei erfolgreichen Tests im Frühling 2015 geplant.

Die heutigen Einschränkungen der Sicherungsanlagen bei Wendungen werden mit der Weiterentwicklung der Zugbeeinflussung in Zukunft behoben: Das moderne ETCS-System Level 2 stellt sicher, dass irrtümliche Abfahrten nach dem Wenden technisch unmöglich sind. Die netzweite Einführung von ETCS Level 2 ist ab 2025 geplant. Zurzeit wird überprüft, ob dies beschleunigt werden kann.

Die SBB hat einen hohen Sicherheitsstandard, was nach dem Unfall von Granges-Marnand von externen Gutachten bestätigt wurde. Der Unfall von Rafz wird wie jedes Ereignis genau analysiert, um die Sicherheit weiter erhöhen zu können. Ein Restrisiko kann allerdings nie ausgeschlossen werden.


Medienkontakt:
SBB AG Kommunikation Hilfikerstrasse 1 3000 Bern 65 press@sbb.ch

--- ENDE Pressemitteilung Rafz - Überfahren von Signal führte zu Streifkollision. Die SBB ergreift Vorsichtsmassnahme. ---

Über Schweizerische Bundesbahnen SBB:
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Im Jahr 1902 begann die bewegte Geschichte der Schweizerischen Bundesbahnen SBB. Die Züge der Schweizerischen Centralbahn (SCB) verkehrten zwar schon seit 1. Januar 1901 auf Rechnung des Bundes, die gesetzlichen Voraussetzungen zur Gründung der SBB mussten aber erst noch geschaffen werden.

In der denkwürdigen Abstimmung vom 20. Februar 1898 hatten die Stimmberechtigten mit 386 634 Ja gegen 182 718 Nein dem «Bundesgesetz betreffend Erwerbung und Betrieb von Eisenbahnen für Rechnung des Bundes und die Organisation der Verwaltung der Schweizerischen Bundesbahnen» zugestimmt. Der Abstimmungskampf war äussert heftig: Die Befürworter argumentierten unter dem Motto «Die Schweizer Bahnen dem Schweizer Volk» für die Vorteile einer Vereinheitlichung des Bahnwesens unter der Kontrolle des Bundesstaates. Die Gegner der Vorlage warnten vor einem zusätzlichen Beamtenheer, das die Macht des Bundes vergrössern und gleichzeitig seine Finanzen zerrütten würde.

Bereits im Oktober 1900 konstituierte sich der Verwaltungsrat der SBB; er umfasste damals nicht weniger als 25 durch den Bundesrat gewählte Mitglieder, dazu kamen weitere 25 durch die Kantone und Halbkantone gewählte Mitglieder sowie vier durch die Kreiseisenbahnräte gewählte Mitglieder.

Schon im November 1900 kam ein Vertrag über den freihändigen Ankauf der Schweizerischen Centralbahn (SCB) durch den Bund zustande, und am 14. Dezember 1900 gab die Bundesversammlung ihre Zustimmung zu diesem Ankauf. Nun war Eile geboten, denn schon aufs Neujahr 1901 sollte dieser Handel rechtskräftig werden. So kommt es, dass der erste am Neujahrsmorgen 1901 in Bern aus Zürich–Aarau–Olten eingetroffene Zug um 2.00 Uhr vor seiner Weiterfahrt nach Lausanne–Genf festlich begrüsst wurde.

Der Betrieb der SCB-Linien erfolgte aber zunächst noch mit SCB-Personal, aber auf Rechnung des Bundes. Mitte 1901 löste dann die Generaldirektion der SBB das Eidgenössische Eisenbahndepartement als Aufsichtsbehörde der SCB ab.

Da auf den 1. Januar 1902 auch die Schweizerische Nordostbahn (NOB) unter die «Fittiche» der SBB kam, gilt dieser 1. Januar 1902 als «offizielles» Geburtsdatum der Schweizerischen Bundesbahnen.


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