09.03.2007
| von Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft
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09.03.2007, RTVV: SRG SSR begrüsst Bestätigung der klassischen Werbebestimmungen und nimmt vom Werbe-
und Sponsoringverbot im Online-Bereich Kenntnis. Die SRG SSR idée suisse begrüsst, dass
sie weiterhin im gleichen Ausmass von ihren Möglichkeiten in der klassischen
Fernsehwerbung Gebrauch machen kann. Sie hätte es begrüsst, wenn der Bundesrat kein
derart weitgehendes Verbot von Werbung und Sponsoring im Online-Bereich beschlossen
hätte.
Das Parlament hat im März 2006 das neue Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) verabschiedet. Zusammen mit der vom Bundesrat im Dezember 2006 beschlossenen Gebührenerhöhung und der am 9. März 2007 verabschiedeten Verordnung (RTVV) zum RTVG sind wichtige Eckwerte bekannt. Gesetz und Verordnung treten ab 1. April 2007 in Kraft. Damit ist die Planungssicherheit für die SRG SSR erhöht worden; sie kann wieder über das Tagesgeschäft hinaus die Medienzukunft angehen. Noch ausstehend ist die per 1. Januar 2008 zu erneuernde Konzession.
Zusätzliche Leistungen für Behinderte Für die SRG SSR bringt die neue RTVV konkrete neue Pflichten, beispielsweise in der behindertengerechten Verbreitung von Fernsehsendungen. Schrittweise werden die SRG-SSR-Programme Anpassungen vornehmen. Neben mehr Untertitelungen und Gebärdensprache ist auch Audiodescripting (eine Stimme beschreibt die laufende Szene) geplant.
Bestätigung der klassischen Werbemöglichkeiten Der Bundesrat bestätigt in der neuen RTVV die bereits bisher zulässige Unterbrecherwerbung bei Spielfilmen in den Fernsehprogrammen wie auch das nur zurückhaltend praktizierte Product placement. Die SRG SSR begrüsst, dass die im Verordnungsentwurf vorgesehenen zusätzlichen Einschränkungen nicht in der Verordnung aufgenommen worden sind. Dies hätte gegenüber heute signifikante Einnahmeausfälle gebracht und die Nutzung sinnvoller, vom Publikum akzeptierter kommerzieller Einnahmen verhindert. Ein Verbot von Product placement hätte die Möglichkeit für Koproduktionen mit dem schweizerischen Filmschaffen speziell auch im Rahmen des Pacte de l’audiovisuel stark eingeschränkt. Die SRG SSR wird auch in Zukunft den Grundsatz „Das Requisit (Product placement) folgt der Story und nicht umgekehrt“ einhalten. Das Product placement wird klar deklariert und ist somit dem Zuschauer transparent.
Für ein konkurrenzfähiges Programmangebot Die Zuteilung der Gebührenerhöhung auf das Fernsehen ermöglicht der SRG SSR die kostenintensiven technischen Erneuerungen (z. B. digitales, hochauflösendes Fernsehen HDTV) zu realisieren. Per Ende 2007 bietet die SRG SSR einen gemeinsamen HDTV-Kanal für die Verbreitung von TV-Sendungen im HD- Format – hauptsächlich Sport-, Spiel- und Dokumentarfilme – in den Landessprachen. Die Umstellung aller Programmsignale auf HDTV für die Vollversorgung erfolgt im Jahr 2012. Die SRG SSR kann damit im internationalen Wettbewerb Schritt halten.
Einseitiges Verbot für Online-Werbung und -Sponsoring Die SRG SSR bedauert das Werbe- und Sponsoringverbot im Online-Bereich, dem Medium mit den am schnellsten wachsenden, neuen Formen der kommerziellen Kommunikation. Damit bleibt ihr eine in Zukunft wichtiger werdende Werbeform verschlossen, die bei schweizerischen privaten und vielen ausländischen Anbietern erlaubt respektive üblich ist. Werbung und Sponsoring im Online- Bereich hätte die Finanzierungsmöglichkeiten des Service public erweitert.
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--- ENDE Pressemitteilung SRG SSR begrüsst Bestätigung der klassischen Werbebestimmungen ---
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