Schweizerische Bundesbehörden: WEKO eröffnet Untersuchung wegen möglicher Absprachen im Devisenhandel

31.03.2014 | von Schweizerische Bundesbehörden

Uhr Lesedauer: 2 Minuten


31.03.2014, Die Wettbewerbskommission (WEKO) untersucht, ob es zwischen verschiedenen Banken zu unzulässigen Absprachen bei der Fixierung diverser Wechselkurse im Devisenhandel (Forex) gekommen ist.


Die WEKO hat heute eine Untersuchung gegen die Schweizer Banken UBS AG und Credit Suisse AG, die Zürcher Kantonalbank, die Bank Julius Bär & Co. AG sowie die ausländischen Finanzinstitute JP Morgan Chase & Co., Citigroup Inc., Barclays Bank plc. und Royal Bank of Scotland Group plc. eröffnet. Es bestehen Anhaltspunkte, dass zwischen diesen Banken Wettbewerbsabreden zur Manipulation von Wechselkursen im Devisenhandel getroffen wurden.

Die möglichen Verhaltensweisen betreffen insbesondere die folgenden Tatbestände: den Austausch von vertraulichen Informationen, die allgemeine Koordination in Bezug auf Transaktionen mit anderen Marktteilnehmern zu abgesprochenen Preisniveaus, koordinierte Handlungen zur Beeinflussung des WM/Reuters Fix sowie die Koordination von Kauf und Verkauf von Devisen in Bezug auf bestimmte Gegenparteien. Aufgrund der gegenwärtig vorliegenden Informationen gehen die Wettbewerbsbehörden davon aus, dass die wichtigsten Währungen vom angezeigten Verhalten betroffen sind.

Die Wettbewerbsbehörden können derzeit nicht ausschliessen, dass bei den angeblichen Abreden weitere Banken und Finanzintermediäre (Broker) beteiligt waren.

Das Sekretariat der WEKO hatte bereits am 30. September 2013 eine Vorabklärung in gleicher Sache eröffnet.


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