Öffentliche Spitäler und Krankenversicherer einigen sich über den TARMED-Taxpunktwert im Kanton St. Gallen

02.03.2007

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02.03.2007, Öffentliche Spitäler und Krankenversicherer einigen sich über den TARMED-Taxpunktwert im Kanton St. Gallen Die Ungewissheit über den TARMED-Taxpunktwert 2006 der öffentlichen Spitäler im Kanton St. Gallen konnte beseitigt werden. Nach Vorliegen der Empfehlung der Preisüberwachung haben sich die Parteien auf einen Vertrag für die Jahre 2006 und 2007 geeinigt.


Die Ungewissheit über den TARMED-Taxpunktwert 2006 der öffentlichen Spitäler im Kanton St. Gallen konnte beseitigt werden. Nach Vorliegen der Empfehlung der Preisüberwachung haben sich die Parteien auf einen Vertrag für die Jahre 2006 und 2007 geeinigt.

Seit dem 1. Januar 2006 befinden sich die öffentlichen Spitäler und Kliniken des Kantons St.Gallen mit den Krankenversicherern für die ambulanten Spitalleistungen (TARMED) in einem vertragslosen Zustand. Die Spitäler und Kliniken hatten im Juni 2005 den Tarifvertrag über den TARMED-Taxpunktwert gekündigt. Ein Anschlussvertrag kam auch nach intensiven Verhandlungen nicht zustande. Uneinigkeit herrschte nicht nur über den neuen TARMED-Taxpunktwert ab 1. Januar 2006, sondern auch über den Umfang einer von santésuisse geltend gemachten Rückzahlung aus der Einführungsphase von TARMED.

Nach den abgebrochenen Verhandlungen spielten die Parteien den Ball der Regierung zu. Diese muss gemäss Krankenversicherungsgesetz den Tarif festsetzen, wenn sich die Parteien nicht einigen. Die Regierung hört dazu vorgängig die Preisüberwachung an, welche einen TARMED-Taxpunktwert von maximal 78 Rappen rückwirkend per 1. Januar 2006 empfohlen hat - also ein Erhöhung um 2 Rappen gegenüber dem von der Regierung vorsorglich festgesetzten Taxpunktwert. Was die Rückzahlung betrifft, ist diese nach Ansicht der Preisüberwachung durch das kantonale Schiedsgericht zu klären.

Nach Vorliegen der Empfehlung der Preisüberwachung nahmen die Vertragsparteien erneut Verhandlungen auf und konnten sich auf einen Tarifvertrag einigen. Dieser sieht einen Verzicht der Rückzahlung vor, während im Gegenzug der TARMED-Taxpunktwert an den öffentlichen Spitälern und Kliniken erst am 1. Januar 2007 auf 78 Rappen erhöht wird. Beide Parteien sind sich auf diese Weise einen Schritt entgegen gekommen und haben so eine Einigung erzielt.

Das Gesundheitsdepartement, welches das Festsetzungsverfahren bearbeitete, begrüsst das Verhandlungsresultat.

Auskunft erteilen: Für die öffentlichen Spitäler Dr. Daniel Germann Kantonsspital St.Gallen Tel. 071 494 26 22

Für das Gesundheitsdepartement Heidi Hanselmann Regierungsrätin Tel. 071 229 35 70

Für santésuisse Andreas Winkler Geschäftsfüher santésuisse Ostschweiz Tel. 071 228 69 28

--- ENDE Pressemitteilung Öffentliche Spitäler und Krankenversicherer einigen sich über den TARMED-Taxpunktwert im Kanton St. Gallen ---


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