31.01.2006
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31.01.2006, Im zweiten Halbjahr 2004 wurden in den Gemeinden des Kantons Aargau erstmals Daten
für die Schweizerische Sozialhilfestatistik des Bundesamts für Statistik (BFS) erhoben.
Aus den Auswertungen geht hervor, dass rund 8500 Personen Sozialhilfeleistungen erhielten. Das entspricht einer Sozialhilfequote von 1,5 Prozent. Kinder und junge Erwachsene sowie allein stehende Personen sind besonders stark gefährdet, von Sozialhilfe abhängig zu werden. Ein überdurchschnittliches Sozialhilferisiko tragen zudem Ausländerinnen und Ausländer mit einer Quote von 3 Prozent.
In den Gemeinden des Kantons Aargau wurde im Jahr 2004 die schweizerische Sozialhilfestatistik eingeführt. Damit stehen für den Kanton jährlich Daten zur Verfügung, die unter anderem Aussagen zum soziodemografischen Hintergrund der Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger, zur Dauer der Unterstützung sowie zur familiären und finanziellen Situation der Unterstützten erlauben.
Erhöhtes Risiko für Kinder und Alleinerziehende
Kinder und Jugendliche (0-17 Jahre) - ihr Anteil an der Bevölkerung beträgt gut 20 Prozent - sind bei den Sozialhilfe beziehenden Personen mit einem Anteil von 31 Prozent deutlich übervertreten. Mit zunehmendem Alter sinkt das Risiko, von Sozialhilfe abhängig zu werden. Rentnerinnen und Rentner sind aufgrund der Alterssicherung (AHV, Ergänzungsleistungen, 2. und 3. Säule) kaum mehr auf Sozialhilfe angewiesen. Für alle Altersgruppen ist das Sozialhilferisiko in den Städten zum Teil deutlich höher als in den ländlichen Gemeinden.
1,6 Prozent der Haushalte im Kanton Aargau erhalten Leistungen der Sozialhilfe. Bei Alleinstehenden (2,9%) und insbesondere Alleinerziehenden (7,5%) ist die Unterstützungsquote der Haushalte markant höher. Für Paare und Familien mit Kindern liegt das Sozialhilferisiko hingegen deutlich unter dem Durchschnitt. Unterschiede zeigen sich auch hinsichtlich des Zivilstands: Geschiedene und ledige Personen sind häufiger von Sozialhilfeleistungen abhängig als verheiratete und verwitwete.
Sozialhilfe oftmals einzige Einkommensquelle
51 Prozent aller unterstützten Haushalte verfügen neben der Sozialhilfe über kein zusätzliches Einkommen. Bei Ein-Personen-Haushalten trifft dies noch häufiger zu (66%). Demgegenüber sind bei Paaren mit zwei Kindern und Alleinerziehenden nur 33 Prozent, respektive 27 Prozent ausschliesslich von der Sozialhilfe abhängig. Diese Haushalte können häufiger auf weitere Einkommensquellen zurückgreifen.
Grösseres Sozialhilferisiko bei Ausländerinnen und Ausländern
Knapp 60 Prozent der unterstützten Personen sind Schweizerinnen oder Schweizer und etwas mehr als 40 Prozent sind ausländischer Nationalität. Bei einem Ausländeranteil von rund 20 Prozent im Kanton Aargau ist damit das Sozialhilferisiko bei den Ausländerinnen und Ausländern wesentlich höher als bei den Schweizerinnen und Schweizern. Die tendenziell tiefere Berufsausbildung, die Erwerbssituation und die Familiengrösse spielen dabei eine zentrale Rolle. Geschlechterspezifische Unterschiede lassen sich kaum feststellen.
Alimentenbevorschussung
Eine wichtige vorgelagerte Massnahme zur Vermeidung der Abhängigkeit von Sozialhilfe ist die Alimentenbevorschussung. Diese setzt dann ein, wenn der unterstützungspflichtige Elternteil nicht für die Alimente aufkommen kann. Die Unterhaltsbeiträge werden folglich von der Gemeinde bevorschusst. Im Kanton Aargau wurden im zweiten Halbjahr 2004 gut 3350 Personen mit Alimentenbevorschussungen unterstützt. Die Antrag Stellenden waren in den meisten Fällen geschieden (41,6%) oder ledig (27,8%). In über 75 Prozent der Fälle ist die Antrag stellende Person schweizerischer Nationalität. Fast drei Viertel der Anträge stammen von Alleinerziehenden mit einem (45%) oder mit 2 Kindern (29%).
--- ENDE Pressemitteilung Kinder und Alleinstehende benötigen besonders häufig Sozialhilfe ---
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