Hürlistein: Halbzeit für Brückenbauwerk

12.09.2012 | von Schweizerische Bundesbahnen SBB

Uhr Lesedauer: 2 Minuten


12.09.2012, Seit März 2011 baut die SBB im Auftrag des Bundesamtes für Verkehr ein Brückenbauwerk bei Effretikon: die so genannte Überwerfung Hürlistein. Ab Dezember 2013 können dank dieser Brücke die Züge der Strecke Zürich–Wallisellen–Effretikon und jene der Strecke Zürich Oerlikon/Flughafen– Effretikon ungehindert kreuzen. Die Arbeiten sind Teil der Ausbauten auf der Strecke Zürich HB– München zum Anschluss an den europäischen Hochgeschwindigkeitsverkehr.


Der Knoten Hürlistein ist mit über 600 Zügen pro Tag einer der meistbefahrenen Eisenbahnknoten der Schweiz. An der Kreuzung werden bislang die beiden doppelspurigen Strecken Zürich– Wallisellen–Effretikon und Zürich Oerlikon/Flughafen–Effre-tikon zusammengeführt und dreigleisig bis zum Bahnhof Effretikon weitergeführt. Dies führt zu einem Kapazitätsengpass, der nun mit dem Bau der 1500 Meter langen Überwerfung Hürlistein behoben wird. Somit können die Züge von Wallisellen nach Fertigstellung der Brücke die Strecke in Richtung Flughafen ungehindert kreuzen.

Die Bauarbeiten der Überwerfung befinden sich mittlerweile in der Halbzeit. Die östliche Rampe und vier der sieben Brückenfelder sind bereits fertiggestellt. Auch der Damm, der zur Überwindung der Höhendifferenz auf der Westseite des Knotens dient, ist grösstenteils aufgeschüttet. Der Bau der Überwerfung wird voraussichtlich im Dezember 2013 fertiggestellt. Die Kosten belaufen sich auf 77 Millionen Franken.


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--- ENDE Pressemitteilung Hürlistein: Halbzeit für Brückenbauwerk ---

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Im Jahr 1902 begann die bewegte Geschichte der Schweizerischen Bundesbahnen SBB. Die Züge der Schweizerischen Centralbahn (SCB) verkehrten zwar schon seit 1. Januar 1901 auf Rechnung des Bundes, die gesetzlichen Voraussetzungen zur Gründung der SBB mussten aber erst noch geschaffen werden.

In der denkwürdigen Abstimmung vom 20. Februar 1898 hatten die Stimmberechtigten mit 386 634 Ja gegen 182 718 Nein dem «Bundesgesetz betreffend Erwerbung und Betrieb von Eisenbahnen für Rechnung des Bundes und die Organisation der Verwaltung der Schweizerischen Bundesbahnen» zugestimmt. Der Abstimmungskampf war äussert heftig: Die Befürworter argumentierten unter dem Motto «Die Schweizer Bahnen dem Schweizer Volk» für die Vorteile einer Vereinheitlichung des Bahnwesens unter der Kontrolle des Bundesstaates. Die Gegner der Vorlage warnten vor einem zusätzlichen Beamtenheer, das die Macht des Bundes vergrössern und gleichzeitig seine Finanzen zerrütten würde.

Bereits im Oktober 1900 konstituierte sich der Verwaltungsrat der SBB; er umfasste damals nicht weniger als 25 durch den Bundesrat gewählte Mitglieder, dazu kamen weitere 25 durch die Kantone und Halbkantone gewählte Mitglieder sowie vier durch die Kreiseisenbahnräte gewählte Mitglieder.

Schon im November 1900 kam ein Vertrag über den freihändigen Ankauf der Schweizerischen Centralbahn (SCB) durch den Bund zustande, und am 14. Dezember 1900 gab die Bundesversammlung ihre Zustimmung zu diesem Ankauf. Nun war Eile geboten, denn schon aufs Neujahr 1901 sollte dieser Handel rechtskräftig werden. So kommt es, dass der erste am Neujahrsmorgen 1901 in Bern aus Zürich–Aarau–Olten eingetroffene Zug um 2.00 Uhr vor seiner Weiterfahrt nach Lausanne–Genf festlich begrüsst wurde.

Der Betrieb der SCB-Linien erfolgte aber zunächst noch mit SCB-Personal, aber auf Rechnung des Bundes. Mitte 1901 löste dann die Generaldirektion der SBB das Eidgenössische Eisenbahndepartement als Aufsichtsbehörde der SCB ab.

Da auf den 1. Januar 1902 auch die Schweizerische Nordostbahn (NOB) unter die «Fittiche» der SBB kam, gilt dieser 1. Januar 1902 als «offizielles» Geburtsdatum der Schweizerischen Bundesbahnen.



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