Die Kosten der Grundversicherung sind im letzten Jahr um 1,2 Milliarden Franken gestiegen

20.06.2006

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20.06.2006, Die Kosten der Grundversicherung sind im letzten Jahr um 1,2 Milliarden Franken gestiegen und haben erstmals die 20 Milliarden Franken-Grenze überschritten.


Mit einer Steigerung um 5,6% pro Versicherten liegt die Kostensteigerung in der Krankengrundversicherung 2005 über dem Durchschnitt von 5,4% seit 1998. Hauptverursacher der hohen Teuerung ist der ambulante Spitalsektor (+ 19,6%), der den leichten Rückgang im Jahr 2004 als Folge der TARMED-Einführung voll kompensierte. Die Kosten stiegen sodann in den Pflegeheimen (+ 6,1%), bei der Spitex (+ 6,0%), im stationären Spitalsektor (+ 4,1%), bei den Medikamenten der Ärzte (+ 4,0%), den Arztkosten (+ 2,9%) und den Apothekern (+ 2,3%).

Noch nie war die Kostensteigerung in absoluten Zahlen so stark: Die Kosten der Grundversicherung sind im letzten Jahr um 1,2 Milliarden Franken auf 20.4 Milliarden Franken gestiegen. Dies entspricht einer Kostenzunahme von beinahe 3,3 Millionen Franken pro Tag.

Besonders stark stiegen die Kosten im ambulanten Spitalbereich. Nachdem die TARMED- Einführung in den Spitälern zu grossen Verzögerungen bei der Rechnungsstellung geführt hatte, sanken die Kosten des ambulanten Spitalsektors im Jahr 2004 leicht (- 1,4%). Die verspätete Rechnungsstellung hat sich nun im Folgejahr (2005) entsprechend ausgewirkt: Die Kosten stiegen im Jahr 2005 um 19,6%. Betrachtet man die Entwicklung über die letzten vier Jahre, so liegt die jährliche Zuwachsrate im Spitalambulatorium bei 7,8% und damit deutlich über dem durchschnittlichen Kostenwachstum in der Grundversicherung. Insgesamt nahmen die Spitalkosten 2005 (ambulanter und stationärer Spitalbereich) um 9,5% gegenüber dem Vorjahr zu. Die Spitalkosten machen damit 38% der Grundversicherungskosten aus.

Die Pflegekosten (Pflegeheime und Spitex) haben im letzten Jahr um 6,0% zugenommen. Dabei ist die Zuwachsrate bei der stationären Pflege (Pflegeheime, + 6,1%) praktisch identisch mit jener der ambulanten Pflege (Spitex, + 6,0%). Die Pflegekosten haben einen Anteil von 10% an den Kosten der Grundversicherung.

Die Medikamentenkosten der Ärzte (Selbstdispensation) sind 2005 um 4,0% gestiegen. Dies ist zwar ein leichter Rückgang gegenüber dem Vorjahr (+ 4,9%), verglichen mit 2003 (+ 2,8%) aber eine Zunahme. Die Medikamentenkosten der Apotheker sind um 2,3% gestiegen. Die Zuwachsrate liegt in diesem Bereich tiefer als in den Vorjahren. Die Medikamentenkosten machen 21% der Grundversicherung aus (unter Berücksichtigung der Spitalmedikamente sogar rund einen Viertel).

Die Arztkosten sind im vergangenen Jahr um 2,9% gestiegen. Diese Zuwachsrate liegt zwar unter derjenigen des Vorjahres (+ 5,5%), aber über den Wachstumsraten der Jahre 2002 und 2003 (+ 1,1% resp. + 1,4%). Die Arztkosten haben einen Anteil von 23% an den Kosten der Grundversicherung.

Wichtige politische Forderungen von santésuisse im Überblick:

Keine Mehrbelastung des Prämienzahlers

Spital

TARMED: Die kostenneutrale Einführung des TARMEDs in den Spitälern ist sicherzustellen. Zuviel bezahlte Beträge während der Einführungsphase müssen – dort wo noch nicht erfolgt – zurückbezahlt werden. Dies gilt es in den Verhandlungen für die ambulanten Spitalverträge 2007 zu berücksichtigen. Die KVG-Revision zur Spitalfinanzierung ist rasch abzuschliessen. Zwingende Elemente dieser Reform sind die Einführung einer leistungsbezogenen Spitalfinanzierung (SwissDRG), die finanzielle Gleichbehandlung aller Listenspitäler (unabhängig deren Rechtsform) sowie die Gleichbehandlung aller Versicherten (unabhängig davon, ob der Versicherte eine Spitalzusatzversicherung abgeschlossen hat). Die öffentliche Hand darf sich nicht aus der Finanzierung der Spitäler zurückziehen. Die starke Zunahme im ambulanten Bereich, wo die Krankenversicherer die vollen Kosten übernehmen müssen, bedeutet faktisch eine Entlastung der Kantone. Mittelfristig ist eine monistische Spitalfinanzierung anzustreben, um die heutigen finanziellen Fehlanreize zu korrigieren.

Medikamente

(vgl. dazu auch die ausführliche Dokumentation zur Medienkonferenz vom 9. Juni 2006: Medikamentenpreisvergleich auf www.santesuisse.ch)

Die Medikamentenpreise sind vorab im patentgeschützten Bereich zu hoch. Patentschutz darf nicht Preisschutz bedeuten. Die heutige Preisbildung führt aber faktisch dazu, dass die Preise während der ganzen Patentschutzfrist unverändert hoch bleiben (lediglich Preisüberprüfung nach 2 Jahren). Die Schweizer Medikamentenpreise sind im europäischen Vergleich insbesondere in den letzten fünf Jahren des Patentschutzes sehr hoch. Die Preise sollten deshalb regelmässig (alle fünf Jahre) während der Patentschutzzeit überprüft werden. Die Schweiz vergleicht ihre Medikamentenpreise mit den Hochpreisländern Deutschland, Holland, Dänemark und Grossbritannien. Die günstigeren Nachbarländer Frankreich, Italien und Österreich spielen nur „subsidiär“ eine Rolle. Künftig müssen die Nachbarländer gleichwertig zu den BAG-Referenzländern des Auslandpreisvergleichs gehören. Eine Erweiterung um Schweden – eine weiteres Hochpreisland – wird abgelehnt. Wird ein Medikamente zu einem hohen Preis in die Spezialitätenliste (SL) aufgenommen, weil es nur für wenige Patientinnen und Patienten eingesetzt wird, muss der Preis überprüft werden, wenn neue Anwendungsbereiche möglich werden (Indikationserweiterung). Die blosse Überprüfung nach 7 Jahren gemäss Pharmaprotokoll ist ungenügend.

Ärzte

TARMED: Die Entwicklung der Arztkosten muss auch nach Ablauf der Kostenneutralitätsphase weiter kontrolliert werden. Es sind vertragliche Vereinbarungen mit den Ärzten auszuhandeln, welche es erlauben, die Mengen- und Preisentwicklung zu steuern und die Kostenentwicklung auf ein gewolltes Mass an medizinischem Fortschritt zu reduzieren und die demografischen und sozio-ökonomischen Veränderungen der Bevölkerung gegebenenfalls miteinzubeziehen (Umsetzung der vom Bundesrat genehmigten Leistungs- und Kostenvereinbarung LeiKoV im Rahmen der kantonalen Vertragsverhandlungen für 2007). Mit der Managed Care-Vorlage (KVG-Revision, Botschaft 2B) müssen die Rahmenbedingungen für Manged Care-Modelle verbessert (z.B. längere Vertragsdauer) und die finanziellen Anreize für alle Akteure besser gesetzt werden. Der heutige Vertragszwang verhindert die stärkere Verbreitung von Gruppenpraxen, HMOs und integrierten Netzwerken. Ausserdem stellt die TARMED-Einzelleistungsvergütung einen starken finanziellen Anreiz zur Überversorgung dar.

Pflege (Pflegeheime und Spitex)

Im Rahmen der KVG-Reform ist die Pflegefinanzierung klar zu regeln. Dabei gilt der Grundsatz, dass die Grundversicherung einen Beitrag an die Pflegekosten erbringt (keine Vollkostendeckung). Dieser Beitrag ist in absoluten Beträgen festzusetzen und muss für die stationäre (Pflegeheime) und ambulante Pflege (Spitex) gleich sein (keine Spitexvoll- finanzierung während 30/60 Tagen.)

Auskunft erteilt: Peter Marbet Leiter Abt. Politik und Kommunikation Tel. 032 625 42 57 / 079 648 45 41 E-Mail: peter.marbet@santesuisse.ch

--- ENDE Pressemitteilung Die Kosten der Grundversicherung sind im letzten Jahr um 1,2 Milliarden Franken gestiegen ---


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