SUVA: Sitzung des Verwaltungsausschusses der Suva: Immobilienverkäufe rückgängig machen

09.12.2005 | von Suva

Uhr Lesedauer: 1 Minute


09.12.2005, An seiner heutigen Sitzung in Bern hat der Verwaltungsausschuss der Suva bestätigt, dass er an der Rückabwicklung von acht Immobiliengeschäften im Tessin und in der Deutschschweiz grundsätzlich interessiert ist.


Der Verwaltungsausschuss der Suva hat sich an seiner Sitzung vom 9. Dezember 2005 intensiv mit den Vor- und Nachteilen einer eventuellen Rückabwicklung der Immobilien befasst, welche mit einer Grundbuchsperre belegt sind. Dazu hat er die folgenden Beschlüsse gefasst:

* Der Verwaltungsausschuss der Suva ist grundsätzlich mit der Rückabwicklung der Immobilienverkäufe zu den jeweiligen Verkaufspreisen einverstanden.

* Er hat überdies die weiteren Rahmenbedingungen dazu festgelegt.

* Er ermächtigt die Rechtsabteilung der Suva, einen Vergleich unter Einhaltung dieser Rahmenbedingungen abzuschliessen.

Laut Suva-Verwaltungsratspräsident Franz Steinegger soll mit dem geplanten Vorgehen sichergestellt werden, dass der Suva aus den seinerzeitigen Liegenschaftsverkäufen kein finanzieller Schaden entsteht. Über die genauen Rahmenbedingungen für die Rückabwicklung können, weil die Verhandlungen zwischen den Parteien im Gange sind, keine Einzelheiten bekannt gegeben werden.

Suva, Public Relations Manfred Brünnler, Leiter PR Fluhmattstrasse 1 6002 Luzern Tel: 041 419 59 03 Fax: 041 419 60 62 E-Mail: pr@suva.ch

--- ENDE Pressemitteilung SUVA: Sitzung des Verwaltungsausschusses der Suva: Immobilienverkäufe rückgängig machen ---

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