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Die Zürcher Kantonalbank lanciert eine nachrangige Anleihe

13.01.2012 | von Zürcher Kantonalbank


Zürcher Kantonalbank

13.01.2012, Die Zürcher Kantonalbank geht bei der Eigenmittelbeschaffung neue Wege und emittiert zur weiteren Stärkung ihrer Kapitalbasis als erste Schweizer Bank eine nachrangige Tier-1- Anleihe mit bedingtem Forderungsverzicht. Mit der Ausgabe dieser nachrangigen Anleihe antizipiert die Zürcher Kantonalbank die strengeren regulatorischen Anforderungen bezüglich Eigenmittel in den kommenden Jahren und schafft sich einen Spielraum für weiteres organisches Wachstum insbesondere im für die Bank strategisch wichtigen Kreditgeschäft.

Die verfügbaren Eigenmittel der Zürcher Kantonalbank haben in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen. Das Verhältnis der verfügbaren Eigenmittel zu den risikogewichteten Aktiven, die Eigenmittelquote, ist von 10% im 2003 auf 13.0% per Mitte 2011 angewachsen. Die Eigenmittel bestehen ausschliesslich aus hartem Kernkapital. Damit ist die Zürcher Kantonalbank gegenwärtig ausserordentlich gut kapitalisiert. Dennoch sind die neuen und zukünftigen regulatorischen Anforderungen bezüglich Eigenmittel auch bei der Zürcher Kantonalbank ein grosses Thema, denn die Bank will weiter organisch wachsen. Per 1. Juli 2011 hat die Aufsichtsbehörde FINMA die entsprechenden Vorgaben stark erhöht. Statt wie bisher 120% ist inskünftig ein Eigenmitteldeckungsgrad von 170% verlangt. Dies entspricht einer Eigenmittelquote von 13,6%, die gemäss FINMA bis spätestens 31. Dezember 2016 zu erfüllen ist. Die Schweizer Anforderungen an Banken von der Grösse der Zürcher Kantonalbank sind weltweit die strengsten und liegen sogar deutlich über den geplanten internationalen Anforderungen für Grossbanken.

Nachrangige Tier-1-Anleihe
Aus diesem Grund lanciert die Zürcher Kantonalbank eine nachrangige Tier-1-Anleihe und erhöht so ihre verfügbaren Eigenmittel. Der Zinssatz dieser Anleihe beträgt indikativ 3.5% und setzt sich aus dem Swapsatz für 5 1/2 Jahre zuzüglich einer Risikoprämie zusammen. Der Zinssatz wird nach 5 1/2 Jahren neu festgelegt und danach alle 5 Jahre auf Basis des jeweils aktuellen 5-Jahres Swapsatzes und der ursprünglich fixierten Risikoprämie.

Die Anleihe hat keine Endfälligkeit. Sie kann von der Zürcher Kantonalbank frühestens nach 5 1/2 Jahren gekündigt werden, wenn nachweislich auch nach Kündigung genügend Eigenmittel vorhanden sind und die FINMA der Kündigung zustimmt. Fällt die Kernkapitalquote unter 7% oder stellt die FINMA eine drohende Insolvenz fest, kommt es zu einem automatischen Forderungsverzicht. Der Investor erleidet in diesem Fall einen vollständigen oder teilweisen Verlust seiner Forderung, während sich das Eigenkapital der Bank entsprechend erhöht. Ähnlich einer Dividende liegt die Zahlung des Coupons im Ermessen der Zürcher Kantonalbank. Der Coupon darf nicht gezahlt werden, wenn nicht genügend frei verfügbare Mittel vorhanden sind. Wird eine Zinszahlung nicht geleistet, darf die Zürcher Kantonalbank für das betreffende Geschäftsjahr auch keine Ausschüttungen an den Kanton und die Gemeinden vornehmen.

Vorausschauende Eigenkapitalplanung
Mit der Lancierung einer nachrangigen Tier-1-Anleihe stellt sich die Zürcher Kantonalbank aus einer Position der Stärke frühzeitig auf die neuen und zukünftigen regulatorischen Anforderungen ein und bewahrt sich die Flexibilität für ein weiteres organisches Bilanzwachstum. Gleichzeitig verschafft sie sich bei gutem Geschäftsgang und stabilen Erträgen ein Polster, um auch für schwierige Zeiten gewappnet zu sein und leistet damit einen Beitrag zur verstärkten Stabilität des Finanzplatzes Schweiz.


Medienkontakt:
Zürcher Kantonalbank Mythenquai 24 Postfach 8010 Zürich Pressestelle Tel. 044 292 29 79 Fax 044 292 38 23

--- ENDE Pressemitteilung Die Zürcher Kantonalbank lanciert eine nachrangige Anleihe ---

Über Zürcher Kantonalbank:
Schweizer Universalbank mit AAA-Rating bietet umfassende Finanzdienstleistungen für Privatkunden, Firmenkunden und Institutionelle: Anlagen, Finanzplanung, Hypotheken, Konten, Kredite, Steuern, Vorsorge und Versicherungen, Zahlungsverkehr, E-Banking und weitere.

Die Zürcher Kantonalbank ist eine selbstständige Anstalt des kantonalen Rechts. Der Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit, ihr Zweck sowie ihre Beaufsichtigung und die Organisation der Bankorgane sind im Gesetz über die Zürcher Kantonalbank geregelt.

Die ZKB erfüllt einen gesetzlichen Leistungsauftrag. Gleichzeitig wird sie nach kaufmännischen Grundsätzen geführt und soll einen angemessenen Gewinn erwirtschaften.


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