Zürcher S-Bahn: Malus trotz guter Pünktlichkeit

07.02.2011 | von Schweizerische Bundesbahnen SBB

Uhr Lesedauer: 3 Minuten


07.02.2011, Der Zürcher Verkehrsverbund ZVV bewertete 2010 zum fünften Mal die Leistungen der SBB bezüglich Pünktlichkeit, Information im Störungsfall und Sauberkeit im Zürcher S-Bahn- Netz. Gegenüber dem Vorjahr nahm die Pünktlichkeit der S-Bahnen deutlich ab, liegt aber immer noch knapp über dem Zielwert. Dadurch konnte die SBB das weiterhin ungenügende Resultat bei der Information im Störungsfall nicht kompensieren. Gesamthaft ergibt sich für die SBB ein Malus in der Höhe von 617‘000 Franken.


Im Bereich Pünktlichkeit erreichte die SBB im vergangenen Jahr 119 von 144 möglichen Punkten. Dies liegt zwei Punkte über dem vorgegebenen Ziel des ZVV und führt zu einem Bonus von rund 107‘000 Franken. Die rekordhohen Werte von 2009 (136) konnten indes nicht wiederholt werden. Verantwortlich für den starken Rückgang ist die Pünktlichkeit während der Wintermonate, insbesondere des Januars und Dezembers, die mit einer extremen Witterung in die Statistik eingegangen sind. Die SBB verzeichnete denn auch im Dezember 2010 gemäss vorläufigen Zahlen 10 Prozent mehr Fahrgäste als im Vorjahr. Insgesamt stieg die Zahl der Fahrgäste im letzten Jahr um rund 3 Prozent auf werktags 395‘000 Personen an.

Bewertet wurden die zwölf S-Bahnen des Kernnetzes. Erreichten während eines Monats 95 Prozent der Züge einer Linie ihr Ziel mit weniger als sechs Minuten Verspätung, wurde ein Punkt gutgeschrieben. Somit waren pro Monat maximal zwölf Punkte möglich.

Kundeninformation: Besser, aber noch nicht gut
Das Kriterium der Kundeninformation im Störungsfall wird subjektiv von den Kunden bewertet. Beigezogen werden die Resultate der Kundenbefragung des ZVV. Zwar konnte sich die SBB im Vergleich zum Vorjahr um vier Punkte auf 63 Punkte steigern. Die vom ZVV geforderten 74 Punkte verfehlte sie jedoch klar. Dies hat in der Abrechnung einen Malus von rund 724‘000 Franken zur Folge.

Sauberkeit: Auf gutem Niveau knapp gehalten
Die Messung der Sauberkeit ging im Vergleich zum Vorjahr auf gutem Niveau leicht zurück. Sowohl die Sauberkeit an Bahnhöfen als auch die Sauberkeit der Züge verpassten die vorgegebenen Zielwerte knapp. Statt der vom Zürcher Verkehrsverbund geforderten 92 Prozentpunkte erreichte die Sauberkeit an den Bahnhöfen 90 Prozent (Vorjahr: 93). Auch das Ziel für die Sauberkeit der Züge wurde mit 88 Prozent um 2 Prozent nur knapp unterschritten (Vorjahr: 87). Unter dem Strich resultiert für das gesamte Kriterium Sauberkeit im vergangenen Jahr weder Bonus noch Malus.

Zusammengefasst ergibt das folgendes Gesamtergebnis: Trotz eines kleines Bonus wegen der Pünktlichkeit muss die SBB dem ZVV ein Malus in der Höhe von 617‘000 Franken entrichten (Vorjahr: Bonus von 287‘000 Franken). Die maximale Summe eines Bonus oder Malus beträgt rund 4,8 Millionen Franken.

Sowohl der ZVV als auch die SBB sind weiterhin vom grossen Nutzen des Bonus-/Malus- Systems überzeugt. In der Vergangenheit konnten nicht zuletzt dadurch zahlreiche Verbesserungen in den Qualitätsstandards erreicht werden. Dies steigert die Attraktivität der S-Bahn und somit des gesamten Wirtschafts-raums Zürich.


Medienkontakt:
Ursula Hess ZVV Medienstelle T.: 043 288 48 45

Daniele Pallecchi SBB Medienstelle T.: 051 222 22 62

--- ENDE Pressemitteilung Zürcher S-Bahn: Malus trotz guter Pünktlichkeit ---

Über Schweizerische Bundesbahnen SBB:

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Im Jahr 1902 begann die bewegte Geschichte der Schweizerischen Bundesbahnen SBB. Die Züge der Schweizerischen Centralbahn (SCB) verkehrten zwar schon seit 1. Januar 1901 auf Rechnung des Bundes, die gesetzlichen Voraussetzungen zur Gründung der SBB mussten aber erst noch geschaffen werden.

In der denkwürdigen Abstimmung vom 20. Februar 1898 hatten die Stimmberechtigten mit 386 634 Ja gegen 182 718 Nein dem «Bundesgesetz betreffend Erwerbung und Betrieb von Eisenbahnen für Rechnung des Bundes und die Organisation der Verwaltung der Schweizerischen Bundesbahnen» zugestimmt. Der Abstimmungskampf war äussert heftig: Die Befürworter argumentierten unter dem Motto «Die Schweizer Bahnen dem Schweizer Volk» für die Vorteile einer Vereinheitlichung des Bahnwesens unter der Kontrolle des Bundesstaates. Die Gegner der Vorlage warnten vor einem zusätzlichen Beamtenheer, das die Macht des Bundes vergrössern und gleichzeitig seine Finanzen zerrütten würde.

Bereits im Oktober 1900 konstituierte sich der Verwaltungsrat der SBB; er umfasste damals nicht weniger als 25 durch den Bundesrat gewählte Mitglieder, dazu kamen weitere 25 durch die Kantone und Halbkantone gewählte Mitglieder sowie vier durch die Kreiseisenbahnräte gewählte Mitglieder.

Schon im November 1900 kam ein Vertrag über den freihändigen Ankauf der Schweizerischen Centralbahn (SCB) durch den Bund zustande, und am 14. Dezember 1900 gab die Bundesversammlung ihre Zustimmung zu diesem Ankauf. Nun war Eile geboten, denn schon aufs Neujahr 1901 sollte dieser Handel rechtskräftig werden. So kommt es, dass der erste am Neujahrsmorgen 1901 in Bern aus Zürich–Aarau–Olten eingetroffene Zug um 2.00 Uhr vor seiner Weiterfahrt nach Lausanne–Genf festlich begrüsst wurde.

Der Betrieb der SCB-Linien erfolgte aber zunächst noch mit SCB-Personal, aber auf Rechnung des Bundes. Mitte 1901 löste dann die Generaldirektion der SBB das Eidgenössische Eisenbahndepartement als Aufsichtsbehörde der SCB ab.

Da auf den 1. Januar 1902 auch die Schweizerische Nordostbahn (NOB) unter die «Fittiche» der SBB kam, gilt dieser 1. Januar 1902 als «offizielles» Geburtsdatum der Schweizerischen Bundesbahnen.



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