14.09.2015 | 10:42 Uhr
| Bundesamt für Gesundheit BAG
Lesedauer: 2 Minuten
14.09.2015, Der Bundesrat hat heute beschlossen, eine Modernisierung des Schweizer
Chemikalienrechts in die Wege zu leiten. Ziel der Weiterentwicklung der
Chemikaliengesetzgebung ist es, den Schutz vor Chemikalien für Mensch und
Umwelt in der Schweiz unter Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher
Erkenntnisse und der internationalen Regulierung weiter zu erhöhen. Dabei
sollen neue Handelshemmnisse möglichst vermieden und die wissenschaftlich-
technische Zusammenarbeit im Chemikalienbereich mit ausländischen und
internationalen Behörden ausgebaut werden.
Chemikalien sind ein wichtiger Bestandteil des heutigen Lebens und tragen
zur wirtschaftlichen Entwicklung der Schweiz bei. Mensch und Umwelt sind
jedoch vor gefährlichen Chemikalien zu schützen. Um das hohe Schutzniveau in
der Schweiz nachhaltig zu sichern und dabei der internationalen Entwicklung
- unter anderem in der Europäischen Union (EU) - bei der Beurteilung und
Regulierung von Chemikalien Rechnung zu tragen, nimmt der Bundesrat eine
gezielte Anpassung des Schweizer Chemikalienrechts an die Hand.
Die geplante Weiterentwicklung des Schweizer Chemikalienrechts zielt darauf
ab, den Kenntnisstand der Behörden über chemische Stoffe auf dem Schweizer
Markt weiter zu verbessern. Der Bundesrat will insbesondere vermeiden, dass
chemische Stoffe in der Schweiz auf den Markt kommen, ohne dass die zur
Beurteilung ihrer Gesundheits- und Umweltrisiken erforderlichen Daten
vorliegen. Zudem sollen dank einer Meldepflicht für gefährliche
Zwischenprodukte bestehende Informationslücken geschlossen werden. Dies
ermöglicht etwa den Notfalldiensten rasch auf diese Daten zurückzugreifen
und Notfallauskünfte zu erteilen. Die Behörden sollten zudem zu einzelnen
risikobehafteten Stoffen weitere Daten zur Abklärung verlangen können.
Der Bundesrat hat die zuständigen Departemente beauftragt, die
erforderlichen, Anpassungen auf Verordnungsebene auszuarbeiten und ihm bis
Ende 2017 zu unterbreiten. Dies unter dem frühzeitigen Einbezug der
interessierten Kreise, um eine ausgewogene, praxisorientierte
Weiterentwicklung des Chemikalienrechts sicherzustellen.
Parallel dazu hat der Bundesrat entschieden, Kooperationsmöglichkeiten zur
Vertiefung der wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit mit
internationalen Behörden oder mit Behörden einzelner Länder zu prüfen. Im
Vordergrund stehen dabei die Zusammenarbeit in der Beurteilung von
chemischen Stoffen und ein Wissensaustauch mit der Europäischen
Chemikalienagentur ECHA. Nach der Konsultation der betroffenen Kreise soll
hingegen die Aufnahme von Verhandlungen über ein bilaterales
Marktzugangsabkommen im Chemikalienbereich mit der EU zum jetzigen Zeitpunkt
nicht aktiv weiterverfolgt werden.
Medienkontakt:
Bundesamt für Gesundheit
Kommunikation
Tel.: +41 58 462 95 05
media@bag.admin.ch
--- ENDE Pressemitteilung BAG: Modernisierung des Schweizer Chemikalienrechts ---
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Das Leitbild des BAG soll darauf eine Antwort geben. Es beschreibt die grundsätzlichen Unternehmensprinzipien, die die Handlungsweise der Mitarbeitenden des BAG leiten und signalisiert, dass sich selbst ein Amt der Bundesverwaltung am modernen und erfolgreichen Unternehmensprinzip des «Management durch Zielsetzung» orientieren kann.
Das Leitbild trägt aber auch der wichtigen Wandlung und Entwicklung des Gesundeitsbegriffes in den letzten zwei Jahrzehnten Rechnung. Es setzt die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) geförderte Auffassung um, Gesundheit nicht mehr einzig als Fehlen von Krankheit zu verstehen, sondern vielmehr als ein Wohlbefinden in körperlicher, psychischer und sozialer Hinsicht.
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L’Ufficio federale della sanità pubblica (UFSP) fornisce un importante contributo affinché la popolazione possa condurre una vita in buona salute.
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