28.12.2016 | 09:02 Uhr
| Zürcher Kantonalbank
Lesedauer: 1 Minute
28.12.2016, Die Zürcher Kantonalbank erzielt mit den Justizbehörden
in Köln eine einvernehmliche Einigung und leistet eine
einmalige Zahlung von 5.7 Mio. Euro in Zusammenhang
mit unversteuerten Vermögenswerten deutscher Kunden.
Der Entscheid hat Rechtskraft für alle Bundesländer
Deutschlands. Die Einigung umfasst auch die betroffenen
Mitarbeitenden der Bank.
Die bereits im Jahr 2009 ergriffene Neuausrichtung des internationalen Private Banking mit einer konsequenten Umsetzung der Weissgeldstrategie der Bank war eine wichtige Voraussetzung zur einvernehmlichen Einigung mit den deutschen Justizbehörden.
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--- ENDE Pressemitteilung Zürcher Kantonalbank einigt sich mit Justizbehörden in Deutschland ---
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