Das Stimmvolk nimmt die 4. Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes an. Das Gleichgewicht zwischen flexiblen Arbeitsmarkt und Sicherheit der Erwerbstätigen durch eine gute Arbeitslosenversicherung wird damit schwer beschädigt.
Befürworter beim Wort nehmen – Leistungsabbau bis ins Jahr 2029 ausgeschlossen
Mit der heute angenommenen Revision dauert die Entschuldung der Arbeitslosenversiche- rung bis ins Jahr 2029. Dieses äusserst langsame Sanierungstempo wird von den Befürwortern mit dem Hinweis begründet, dass nun eine ausreichende und konjunkturresistente Finanzierung der Versicherung vorliege. Für Travail.Suisse heisst das aber auch, dass bis ins Jahr 2029 keine Leistungen abgebaut werden dürfen und allfällige ausserplanmässige Schulden vollständig über die Einnahmenseite zu korrigieren sind.
Das neue Gesetz ist untauglich für tiefe Rezession
Die 4. AVIG Revision kürzt die Leistungen um 620 Millionen Franken. Damit wird die Arbeitslosenversicherung in der nächsten Krise ihre Rolle als „automatischer Stabilisator“ nicht mehr vollumfänglich wahrnehmen können. Insbesondere in Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit werden zusätzliche Massnahmen notwendig sein. Auch hier wird Travail.Suisse die Befürworter beim Wort nehmen und sie an ihre Versprechen aus der Parlamentsdebatte erinnern, mittels Konjunkturpaketen die Leistungen für die betroffenen Versicherten und Regionen zu erhöhen.
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