27.09.2010, Die Stimmbürgerinnen und –bürger haben die Revision der Arbeitslosenversicherung angenom- men – aber nur mit grossen Vorbehalten angesichts von Leistungskürzungen für Arbeitslose mit-ten in der Krise. Ein Hilfeschrei kommt aus den Regionen, die besonders von Arbeitslosigkeit be-troffen sind. Das muss auch dem Bundesrat zu denken geben, wenn ganze Landesteile mit hö-her Arbeitslosigkeit nein sagen.
Das muss der Bundesrat bei der Inkraftsetzung berücksichtigen: Die Leistungskürzungen dürfen erst dann erfolgen, wenn die Krise sicher überstanden ist und sich der Arbeitsmarkt deutlich er-holt hat. Der SGB verlangt zudem, dass vorerst in von Arbeitslosigkeit besonders betroffenen Re-gionen die Möglichkeit bleibt, Taggelder ein halbes Jahr länger auszuzahlen als im Rest der Schweiz.
Ausserdem ist es für den SGB klar, dass die Finanzierung der Arbeitslosenversicherung gerech-ter ausgestaltet werden muss. Die Tatsache, dass die hohen und höchsten Einkommen von Bei-tragszahlungen befreit sind, wird nicht mehr verstanden. . Auch wenn bei einer Mehrheit der Stimmbevölkerung die bundesrätliche Drohung verfangen hat, dass bei einem Nein die Beiträge für alle auf 2,5 Prozent steigen, muss nun die gerechtere Finanzierung der Arbeitslosenversiche-rung in Zukunft umgesetzt werden.
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