20.01.2010 | 14:58 Uhr
| Vontobel Holding AG
Lesedauer: 1 Minute
20.01.2010, Das Bezirksgericht Zürich hat heute die Anklage der Staatsanwaltschaft III des Kantons
Zürich gegen ehemalige Mitarbeiter der Bank Vontobel AG im Zusammenhang mit der
Kapitalerhöhung der Private Equity Holding AG (PEH) im März 2000 vollumfänglich
abgewiesen.
Aus diesem Grund wurde auch der Einziehungsantrag der Staatsanwaltschaft gegen die Bank Vontobel AG hinfällig und vollumfänglich abgewiesen. Damit folgte das Bezirksgericht der Auffassung und Argumentation der Bank Vontobel AG sowie anerkannter Rechtsexperten. Das Gericht stellte fest, dass die Kapitalerhöhung der PEH korrekt abgewickelt worden war.
Die Vontobel-Gruppe geht davon aus, dass wegen des Urteils des Bezirksgerichts Zürich Schadenersatzforderungen bezüglich der Kapitalerhöhung der PEH gegen die Bank Vontobel AG aussichtslos sind.
Wie bereits früher mitgeteilt, hat die Vontobel-Gruppe in diesem Zusammenhang keine Rückstellungen gebildet.
--- ENDE Pressemitteilung Vontobel: Anklage bez. Kapitalerhöhung der PEH sowie Einziehungsantrag gegen Vontobel vom Bezirksgericht abgewiesen ---
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Über Vontobel Holding AG:
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Der Grundstein von Vontobel wurde 1924 in Zürich gelegt. Die Namenaktien der Vontobel Holding AG sind an der SIX Swiss Exchange kotiert. Ein starkes und verlässliches Fundament unseres Hauses bildet die solide Eigenkapitalausstattung und die stabile Aktionärsstruktur mit langfristig orientierten, unternehmerisch denkenden Hauptaktionären. Die Familien Vontobel verfügen über eine Mehrheit von rund 52% an Stimmen und Kapital.
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