31.07.2009 | 10:33 Uhr
| Flughafen Zürich
Lesedauer: 1 Minute
31.07.2009, Am Abend des Schweizer Nationalfeiertages wird ausnahmsweise von Norden her auf den
Pisten 14 oder 16 gelandet. So wird sichergestellt, dass die traditionellen Feuerwerke
und Höhenfeuer den Flugbetrieb nicht beeinträchtigen.
Am 1. August, dem schweizerischen Nationalfeiertag, werden traditionsgemäss zur Abend- und Nachtzeit schweizweit Feuerwerke gezündet. Um den Flugbetrieb durch die Feuerwerkskörper nicht zu gefährden (Irritation der Piloten durch die hoch fliegenden Feuerwerkskörper etc.), erfolgen die Landungen ab 20 Uhr bis Flugbetriebsende von Norden her auf den Pisten 14 oder 16. Die Starts erfolgen Richtung Norden. Dieses An- und Abflugregime am 1. August hat sich in den letzten Jahren bewährt.
Gemäss deutscher Verordnung müsste am Samstagabend ab 20 Uhr von Osten her auf der Piste 28 gelandet werden. Nach Rücksprache mit den zuständigen deutschen Stellen wird aus Sicherheitsgründen im Sinne einer Ausnahmeregelung am Abend des schweizerischen Nationalfeiertages wie schon in den vergangenen Jahren auf diese Regelung verzichtet.
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--- ENDE Pressemitteilung Unique: Flugbetrieb am 1. August 2009 ---
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Die Flughafen Zürich AG stützt sich bei der Strategie und deren Umsetzung auf die drei Dimensionen Wirtschaftlichkeit, Umwelt und Gesellschaft. Ziel ist es, dank dieser Betrachtungsweise die Wettbewerbsfähigkeit und Glaubwürdigkeit sowie den Wert des Unternehmens nachhaltig zu steigern.
Sie agiert in einem ständigen Spannungsfeld zwischen Kapazität, Komplexität und Lärm.
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