Nach erfolgreichem Abschluss des Aktienumtauschangebots und anschliessender Kotierung der Aktien der UBS Group AG an der NYSE und an der SIX Swiss Exchange am 28. November 2014 hat die UBS AG, wie bereits angekündigt, die Dekotierung ihrer Aktien von der SIX Swiss Exchange und der NYSE beantragt.
Die Dekotierung der UBS AG Aktien von der NYSE erfolgt am 17. Januar 2015. Danach werden die UBS AG Aktien nur noch an der SIX Swiss Exchange gehandelt.
In ihrem Entscheid vom 13. Januar 2015 hat die SIX Exchange Regulation die Dekotierung der UBS AG Aktien von der SIX Swiss Exchange unter der Bedingung gestattet, dass entweder ein Squeeze-out Verfahren nach dem Schweizer Börsengesetz oder gegebenenfalls eine Squeeze-out Fusion nach dem Schweizer Fusionsgesetz durchgeführt wird.
Die UBS Group AG kann unter Ausschöpfung aller ihr nach geltendem Recht zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zusätzliche UBS AG Aktien erwerben. Dies schliesst auch Käufe oder einen nachträglichen Umtausch als Alternative zur Durchführung eines Squeeze-out Verfahrens mittels Fusion mit einer Tochtergesellschaft von der UBS Group AG mit ein.
Befreiung der UBS AG von Pflichten der Kotierungsregularien der SIX Swiss Exchange
Die UBS AG hat bei der SIX Exchange Regulation eine Befreiung von bestimmten Meldepflichten und weiteren Vorgaben gemäss den Kotierungsregularien der SIX Swiss Exchange beantragt und wurde daraufhin von der SIX Exchange Regulation per Entscheidung vom 22. Dezember 2014 zeitlich befristet von einigen der Meldepflichten und sonstigen Vorgaben, denen sie aufgrund der Kotierung der UBS AG Aktien an der SIX Swiss Exchange unterliegt, entbunden. Für die UBS Group AG bleiben die Meldepflichten und weiteren Vorgaben, für die die UBS AG eine Befreiung erwirkt hat, in vollem Umfang weiter bestehen. Die von der SIX Swiss Exchange eingeräumten Befreiungen werden mit der Veröffentlichung der vorliegenden Pressemitteilung wirksam.
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