21.12.2011 | 10:16 Uhr
| St.Galler Kantonalbank AG
Lesedauer: 2 Minuten
21.12.2011, Die Hyposwiss Privatbank AG, zu 100% eine Tochtergesellschaft der St.Galler Kantonalbank
AG (SGKB), wird seit Ende Oktober 2011 in den Medien im Zusammenhang mit einer gegen
Dritte gerichteten Strafanzeige mit dem Vorwurf der Geldwäscherei konfrontiert. Hintergrund
ist eine zwischen zwei russischen Geschäftsleuten geführte Auseinandersetzung rund um die
Kontrolle des Rohstoffunternehmens Norilsk Nickel. Zur Klärung sah sich die Bank
veranlasst, ihre externe Revisionsgesellschaft, PricewaterhouseCoopers (PwC), mit einer
unabhängigen Prüfung der Vorwürfe zu betrauen.
Keine Geldwäscherei
Die Revisionsgesellschaft PwC hat die Einhaltung der strafrechtlichen Normen bezüglich Geldwäscherei innerhalb des Zeitraums 1. Juli 2010 bis 31. Oktober 2011 geprüft und festgestellt, dass die Bank nicht gegen die strafrechtlichen Geldwäschereibestimmungen verstossen hat. In ihrem Bericht bestätigt PwC, dass sich keine Hinweise auf den Tatbestand der Geldwäscherei finden, keine Meldepflichten verletzt und die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken (VSB) eingehalten wurden.
Eigene Beurteilung bestätigt
Mit dem unabhängigen Befund der PwC sehen sich die St.Galler Kantonalbank AG sowie die Hyposwiss Privatbank AG in ihrer immer geäusserten Beurteilung bestätigt, wonach die Geldwäschereivorwürfe haltlos sind. In diesem Zusammenhang betont die SGKB, dass sämtliche Geschäfte innerhalb der Bankengruppe nach den gleich hohen Rechts- und Compliance-Standards getätigt werden. Wir gehen davon aus, dass die Vorwürfe strafrechtlicher und zivilrechtlicher Art vom Tische sind.
Angesichts der Härte der Auseinandersetzung um Norilsk Nickel ist dennoch nicht auszuschliessen, dass weiterer Druck gegen die Strafuntersuchungsbehörden aufgebaut werden wird. Obschon sich die Strafanzeige nicht gegen die Hyposwiss Privatbank AG richtet, ist nicht auszuschliessen, dass die Bank von interessierten Kreisen weiterhin bewusst in den öffentlichen Fokus gezogen wird. Nicht zuletzt auf Grund der Ergebnisse der PwC-Prüfung sehen wir solchen Aktionen gelassen entgegen. Gleichzeitig behalten wir uns künftige juristische Schritte gegen unberechtigte Vorwürfe vor.
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Vollständiger Artikel auf St.Galler Kantonalbank
--- ENDE Pressemitteilung St.Galler Kantonalbank: Hyposwiss Privatbank AG - Keine Geldwäscherei - haltlose Vorwürfe ---
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Über St.Galler Kantonalbank AG:
Die St.Galler Kantonalbank wurde 1868 gegründet, um - wie alle Kantonalbanken - der Bevölkerung und dem Kleingewerbe im eigenen Kanton Spar- und Kreditmöglichkeiten anzubieten und so die regionale Wirtschaft zu fördern.
Die St.Galler Kantonalbank ist seit 2001 an der Börse SIX kotiert. Der Kanton St. Gallen hält als Mehrheitsaktionär 54.8 % des Aktienkapitals. Das Stammhaus SGKB bietet seinen Kunden in den Kantonen St. Gallen und Appenzell Ausserrhoden die gesamte Palette von Finanzdienstleistungen. Darüber hinaus übernimmt die St.Galler Kantonalbank als Arbeitgeber, Steuerzahler und Sponsoringpartner Verantwortung für die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung der Region.
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