30.10.2025, Am 30. Oktober 2025 schlug die Kantonsregierung des Jura dem Parlament vor, dem Jura-Spital (H- JU) eine staatliche Garantie in Höhe von 95 Millionen Schweizer Franken zur Finanzierung des Neubaus des Hospitals in Delémont zu gewähren. Sie unterstützt dieses Projekt, das vollständig von Dritten finanziert wird und darauf abzielt, der gesamten Bevölkerung des Jura einen nachhaltigen Zugang zu hochwertiger Akutversorgung zu ermöglichen.
Die Kantonsregierung des Jura hat dem Parlament einen Dekretentwurf vorgelegt, der dem Krankenhaus Jura (H-JU) unter festgelegten Bedingungen eine staatliche Garantie in Form einer einfachen Bürgschaft für die Finanzierung des Neubaus des Krankenhauses in Delémont gewährt. Dieses Grossprojekt im Stadtteil „Gare Sud“ von Delémont soll es dem H-JU ermöglichen, seine Aufgaben im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge langfristig umfassend zu erfüllen. Es zielt darauf ab, die Kapazität des bestehenden Standorts zu erhalten und Leistungen gemäss der bestehenden Vereinbarung zwischen dem Staat und dem H-JU anzubieten.
Laut mehreren Studien ist der jetzige Standort in Delémont trotz gelegentlicher Renovierungen stark veraltet. Die Gebäude, die hauptsächlich zwischen 1930 und 1970 errichtet und durch einen Südflügel (1986) sowie mehrere provisorische Anbauten (2006–2009) ergänzt wurden, sind energieineffizient und entsprechen nicht mehr den aktuellen Krankenhausstandards. Darüber hinaus erschwert ihre weitläufige Anordnung den Patientenfluss und erhöht die Arbeitsbelastung des Personals. Die Renovierungs- und Umbaukosten stehen in keinem Verhältnis zum erwarteten Nutzen. Das Krankenhaus Jura (H-JU) ist überzeugt, dass nur eine neue Infrastruktur Qualität, Sicherheit, die Einhaltung geltender Standards und organisatorische Effizienz gewährleistet. Diese Einschätzung teilt auch die Regierung.
Die vom H-JU beantragte Staatsgarantie dient der Absicherung der Kredite für den neuen Standort für Akutversorgung in Delémont. Von den geplanten Krediten in Höhe von insgesamt 160 Millionen Franken deckt die Staatsgarantie 95 Millionen Franken ab. Es handelt sich dabei um zwei separate Kredite: einen über 20 Millionen Franken vom Pensionsfonds der Republik und des Kantons Jura und einen weiteren über 75 Millionen Franken von einer Schweizer Bank. Die verbleibenden Kredite in Höhe von insgesamt 65 Millionen Franken von regionalen privaten Industrieunternehmen werden ohne Staatsgarantie vergeben.
Laut H-JU (Wohnungsbau- und Entwicklungsagentur des Jura) ist diese Staatsgarantie notwendig, um die Finanzierungsverhandlungen fortzusetzen und die Kredite abzuschliessen.
Der Antrag der H-JU enthält bisher mehrere Punkte, die noch mit ihren Finanzpartnern finalisiert werden müssen. Aus diesem Grund schlägt die Regierung des Jura dem Parlament vor, den Rahmen für staatliche Garantien in der Verordnung festzulegen, einschliesslich der Bedingungen, die vor Unterzeichnung der Garantieverträge erfüllt sein müssen.
Die Regierung begrüsst die bedeutenden Anstrengungen und Schritte des Krankenhauses Jura (H- JU) zur Sicherstellung der vollständigen Finanzierung dieses Grossprojekts von öffentlichem Interesse, für das keine staatlichen Mittel benötigt werden. Um die langfristige Akutversorgung zu gewährleisten, erwartet die Regierung des Kantons Jura, dass das H-JU seinen vertraglichen Verpflichtungen im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen dauerhaft nachkommt und seine finanzielle Unabhängigkeit sichert.
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Die ursprüngliche Medienmitteilung wurde auf Französisch unter dem Titel «Garantie de l’Etat et soutien du Gouvernement en faveur du projet de construction de l’Hôpital du Jura» veröffentlicht und für diese Veröffentlichung maschinell
ins Deutsche übersetzt. Den Link zum Originaltext finden Sie unten.





