30.10.2025, Nach den angekündigten Erhöhungen der Krankenversicherungsbeiträge für 2026 ruft die Kantonsregierung Jura alle Versicherten dazu auf, ihre persönliche Situation zu überprüfen und Angebote verschiedener Versicherer zu vergleichen. Die Unterschiede zwischen den Anbietern und Tarifen sind erheblich: Manche Beiträge steigen nur geringfügig, andere hingegen deutlich stärker. Es sei nochmals betont, dass die Leistungen der obligatorischen Grundkrankenversicherung unabhängig vom Anbieter identisch sind. Daher sollten die Einwohner nicht zögern, ihren Versicherer für die Grundversicherung zu wechseln. Die Bevölkerung von Jura wird ausdrücklich dazu ermutigt.
Empfänger von Zusatzleistungen zur Alters- und Hinterbliebenenversicherung (ALV)/Invalidenversicherung (VV) und Sozialhilfe: Die Jura-Regierung hat beschlossen, die günstigste Prämie im Rahmen des Drittzahlersystems nach dem Hausarztmodell mit minimalem Selbstbehalt, bevorzugter Verwendung von Generika und Unfallversicherung als Grundlage für die Verteilung der Zuschüsse im Jahr 2026 heranzuziehen. Empfänger von Zusatzleistungen zur ALV/VV und Sozialhilfe erhalten somit ihre tatsächlichen monatlichen Prämien bis zu folgenden Beträgen erstattet:
CHF 568.30 Erwachsene,
CHF 391.80 Junge Erwachsene,
CHF 125.00 Kinder.
Eckdaten 2026:
Die Verteilung der Zuschüsse erfolgt nach festgelegten Regeln und dem gleichen Verfahren wie im Vorjahr:
Die Höhe der Teilzuschüsse liegt zwischen CHF 15 und CHF 225 pro Monat für Erwachsene; Die Einkommensgrenze für die Bemessungsgrundlage (RDU nach der Steuerveranlagung 2024), ab der Personen Anspruch auf Teilzuschüsse haben, liegt bei CHF 26.999 für Erwachsene und CHF 52.999 für Zuschüsse für unterhaltsberechtigte Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung. Der Familienzuschuss wird Eltern mit unterhaltsberechtigten Kindern und einer RDU unter CHF 18.000 gewährt. Er beträgt CHF 15 bis CHF 300 pro Monat. Ab 2026 werden die Teilzuschüsse für Eltern für ihre unterhaltsberechtigten Kinder auf CHF 100 pro Monat für Kinder (statt CHF 97 im Jahr 2025) und auf CHF 196 pro Monat für junge Erwachsene unter 25 Jahren in Ausbildung (statt CHF 185 im Jahr 2025) erhöht.
Was ist zu tun?
Überprüfung Ihrer persönlichen Situation: Die Regierung empfiehlt allen, deren Beiträge die Referenzbeträge überschreiten, die Angebote verschiedener Krankenkassen für 2026 zu vergleichen und ein günstigeres Beitragsmodell, wie beispielsweise das Hausarztmodell, zu wählen. Es wird ausserdem betont, wie wichtig es ist, zu überprüfen, ob Ihr Hausarzt von Ihrer gewählten Krankenkasse anerkannt ist. Wechsel der Krankenkasse:
Ein Wechsel muss bis zum 30. November 2025 erfolgen. Alle wichtigen Informationen, Musterschreiben und detaillierte Prämientabellen finden Sie auf der Website www.ecasjura.ch (unter „Neuigkeiten“). Wer eine Papierkopie dieser Dokumente wünscht, kann sich an die zuständige Rentenversicherungsstelle (RVV) wenden. Versicherte, die ihren Versicherer wechseln möchten, müssen die kantonale Sozialversicherungsanstalt (ECAS) nicht informieren, da diese die Information automatisch von den Krankenkassen erhält. Wie werden die Zuschüsse für 2026 verteilt?
Alle potenziell anspruchsberechtigten und für 2024 endgültig geprüften Personen werden von ECAS bis Ende November 2025 automatisch über ihren Anspruch auf Prämienermässigung informiert. Die Prüfungen werden bis zum 7. November 2025 für Einwohner des Jura und bis zum 2. Oktober 2025 für Einwohner des Moutier durchgeführt.
Personen, deren Anspruch für 2024 nach den genannten Stichtagen (und bis Dezember 2026) geprüft wird, erhalten, sofern sie anspruchsberechtigt sind, automatisch zum Zeitpunkt der Prüfung eine Benachrichtigung von ECAS, rückwirkend zum 1. Januar 2026.
Personen, deren Anspruch für 2024 bis Ende Dezember 2026 nicht geprüft wurde oder die trotz erfolgter Prüfung keine Benachrichtigung von ECAS erhalten haben, werden gebeten, bis zum 31. Dezember 2026 (dem Datum des Eingangs bei ECAS) einen Antrag zu stellen.
ECAS steht Versicherten für weitere Informationen zur Verfügung (032 952 11 11 oder www.ecasjura.ch).
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Dea Seidler (ad-interim)
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secr.sic@jura.ch
Die ursprüngliche Medienmitteilung wurde auf Französisch unter dem Titel «Subsides des primes de l'assurance-maladie dans le canton du Jura pour 2026» veröffentlicht und für diese Veröffentlichung maschinell ins Deutsche übersetzt.
Den Link zum Originaltext finden Sie unten.





