Der künftige ambulante Tarif ist für das schweizerische Gesundheitswesen von hoher Bedeutung. Die Qualität der medizinischen Leistungen soll weiter auf hohem Niveau erbracht werden. Die Leistungen selbst verdienen faire Abgeltungen. Weiter erwarten die Prämienzahlerinnen und Prämienzahler zu Recht eine Stabilisierung der Kosten – und damit der Prämienentwicklung.
Der Übergang vom heutigen ambulanten Tarifwerk TARMED zu einem neuen Tarifsystem ist für Spitäler und für die niedergelassenen Leistungserbringer mit ausserordentlich hohen Aufwänden verbunden. Deshalb ist entscheidend, dass ambulante Pauschalen und ein neuer Einzelleistungstarif für nicht pauschalierbare Leistungen gleichzeitig eingeführt werden. Dies kann per Anfang 2024 erfolgen, weil dann die vom Parlament verabschiedeten Gesetzesgrundlagen für flächendeckende Pauschalen auf nationaler Ebene wirksam werden. Zudem ist zu erwarten, dass die das Gesetz präzisierende Verordnung ebenfalls per Anfang 2024 in Kraft tritt. So können das neue System der ambulanten Pauschalen und weitere Tarifelemente, wie ein neuer Einzelleistungstarif, ideal verknüpft werden.
Mit der Eingabe zur Prüfung der ambulanten Pauschalen beim Bundesrat wollen die Tarifpartner santésuisse und H+ die genehmigungsrelevanten Kriterien feststellen lassen, um das System der ambulanten Pauschalen bis zur Genehmigungsreife zu finalisieren und im Verlauf des Jahres 2022 einzugeben.
Diese Arbeiten erfolgen unter dem Dach der ambulanten Tariforganisation solutions tarifaires suisses sa zusammen mit dem Dachverband der chirurgisch und invasiv tätigen Fachgesellschaften und Berufsverbände FMCH, mit dem Ziel, eine ambulante Patientenpauschaltarifstruktur einzuführen, die für alle Leistungserbringer anwendbar ist.
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