Gemäss den Vertragsbedingungen kann die UBS nach der vollständigen Tilgung des Darlehens eine Option ausüben, um den StabFund von der SNB zurückzukaufen. Grundlage für die Bestimmung des Ausübungspreises dieser Option bildet der Wert des Portfolios, das sich noch im StabFund befindet.
Diese Aktiva werden nun zuerst extern bewertet. Gemäss der bei der Einrichtung des StabFund abgeschlossenen Vereinbarung wird vom verbleibenden Eigenkapital des StabFund die erste Milliarde Dollar der SNB zufallen, der Rest wird zu je 50% auf die SNB und die UBS aufgeteilt werden. Es ist davon auszugehen, dass die Bewertung der Aktiven und die Durchführung der Options-Transaktion rund 3 Monate dauern werden. Die SNB und die UBS werden zu gegebener Zeit wieder informieren.
Im Herbst 2008 hatten der Bundesrat, die Eidg. Bankenkommission (Vorgängerin der Finma) und die SNB ein Massnahmenpaket zur Stärkung des Schweizer Finanzsystems beschlossen. Hauptpfeiler waren eine von der Eidgenossenschaft gezeichnete Pflichtwandelanleihe der UBS über 6 Mrd. Franken sowie die Übernahme illiquider Vermögenswerte von der UBS durch die Nationalbank.
Diese wurden von Dezember 2008 bis April 2009 in drei Tranchen in die SNB StabFund Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen überführt. Während bei der Ankündigung der Aktion ein Maximalwert von 60 Mrd. US-Dollar genannt worden war, wurden vom StabFund schliesslich Vermögenswerte von 38,7 Mrd. US-Dollar übernommen. Finanziert wurden diese von der SNB mit einem Darlehen von 25,8 Mrd. USDollar und einer Eigenkapitaleinlage von 3,9 Mrd. US-Dollar, während die UBS der SNB im Gegenzug 3,9 Mrd. US-Dollar für den Kauf der oben erwähnten Option bezahlte.
Die Differenz zwischen den in den StabFund eingebrachten Mitteln und dem Gesamtbetrag der übernommenen Vermögenswerte bestand aus Eventualverbindlichkeiten, die keiner unmittelbaren Finanzierung bedurften.
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