Dies bedeutet, dass die beiden Gesellschaften ihre Bank- und Finanzdienstleistungen fortan von der Schweiz aus in Deutschland anbieten dürfen, wobei die Anbahnung der Geschäfte stets über die St.Galler Kantonalbank Deutschland AG (eine 100%-ige Tochtergesellschaft der St.Galler Kantonalbank AG) erfolgen muss.
Seit 2004 dürfen Banken aus Ländern, die weder der EU noch dem EWR angehören, grenzüberschreitende Bank- und Finanzdienstleistungen in Deutschland nur dann anbieten, wenn sie dazu eine spezielle Erlaubnis der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungaufsicht (BaFin) einholen. Ausländische Institute können sich von der Erlaubnispflicht freistellen lassen ("Freistellungserklärung"), wenn Bank- und Finanzdienstleistungen für private Kunden durch ein deutsches Kreditinstitut vermittelt werden.
Die BaFin hat der St.Galler Kantonalbank Deutschland AG den Freistellungsbescheid zu Handen der St.Galler Kantonalbank AG und zu Handen der Hyposwiss Privatbank AG, Zürich, erteilt. Damit dürfen sowohl die St.Galler Kantonalbank AG wie auch die Hyposwiss Privatbank AG, Zürich, Kunden in Deutschland über die Tochterbank (St.Galler Kantonalbank Deutschland AG) in München anbahnen.
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