Das Gesetz führt einerseits die obligatorische elektronische Aktenführung durch die Strafbehörden und Gerichte ein. Andererseits sieht es die Einrichtung einer zentralen Plattform für den elektronischen Rechtsverkehr sowie die elektronische Akteneinsicht vor. Die Nutzung dieser Plattform wird für professionelle Rechtsanwenderinnen und Rechtsanwender obligatorisch werden. Für die Pilotversuche für bestimmte Verfahren am Kantonsgericht und am Obergericht sind im kantonalen Verfahrensrecht, d.h. im Justizgesetz, kleinere Anpassungen erforderlich. So ist für Beteiligte des Pilotversuchs die elektronische Aktenführung und die elektronische Signatur möglich.
Änderungen bei der Fischereirevierverpachtung
Der Regierungsrat hat auf den 1. Mai 2026 eine Änderung der Verordnung über die Fischerei vorgenommen. Künftig wird die Vergabe der Fischereipachten flexibler und sachgerechter gestaltet. Konkret erhält das Departement des Innern die Möglichkeit, Pachtangebote abzulehnen, die den realistischen Wert eines Fischereireviers offensichtlich unterschreiten. Die bisherige Bestimmung lässt die Angemessenheit des Angebots der meistbietenden Person ausser Acht. Dies führte in der Vergangenheit dazu, dass gewisse Pachtverträge mit der meistbietenden Person zu Konditionen abgeschlossen werden mussten, die in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Wert des Fischereireviers standen. Mit der – an die Regelung in den Kantonen Zürich und Luzern angelehnten – Verordnungsänderung bleiben die fiskalischen Interessen des Kantons gewahrt und es wird eine wirtschaftlich ausgewogene Pachtpraxis umgesetzt.
Ersatzwahl in Verwaltungskommission der Gebäudeversicherung
Der Regierungsrat hat dem Kantonsrat beantragt, als neues Mitglied der Verwaltungskommission der Gebäudeversicherung für den Rest der Amtsperiode 2025-2028 Stephan Ernst Schlatter, Schaffhausen, zu wählen. Er soll das zurückgetretene Verwaltungskommissionsmitglied Simon Oettli, Stetten, ersetzen.





