18.02.2019 | 08:49 Uhr
| santéservices
Lesedauer: 2 Minuten
18.02.2019, santésuisse und seine angeschlossenen Krankenversicherer begrüssen den Entscheid der
nationalrätlichen Gesundheitskommission (SGK-NR), die Kundenwerbung und Provisionierung in der
gesamten Krankenversicherung allgemeinverbindlich zu regeln. Damit ist ein wichtiger Schritt getan, um
den «Telefonterror» aus dem In- und Ausland einzudämmen. Zu diesem Zweck haben die Versicherer hohe
Bussen vorgeschlagen.
Nach dem Ständerat unterstützt auch die nationalrätliche Gesundheitskommission (SGK-NR) eine gesetzliche Regelung, um die von den Krankenversicherern erarbeitete Branchenlösung für die Kundenwerbung im gesamten Krankenversicherungsbereich allgemeinverbindlich zu erklären. Die nationalrätliche Kommission geht allerdings weiter als der ständerätliche Vorschlag und will auch die Provisionen in der Krankenzusatzversicherung begrenzen.
Qualitätsvorgaben und Eindämmung unerwünschter Telefonanrufe
Die von den Krankenversicherern erarbeitete Branchenlösung sieht für alle Versicherer geltende Qualitätsstandards für die Vermittler und Makler vor. Telefonanrufe zur Kundenwerbung ohne vorherige Zustimmung der angerufenen Person sollen nicht mehr erlaubt sein. Die Provisionen für Vermittler und Makler sollen sowohl im Bereich der Grund- als auch für Zusatzversicherungen begrenzt werden. Die Krankenversicherer schlugen weiter hohe Bussen vor, die von vornherein Verstösse verhindern sollen. santésuisse und seine angeschlossenen Krankenversicherer nehmen den Entscheid mit Genugtuung zur Kenntnis.
Medienkontakt:
Matthias Müller
Telefon: 032 625 42 57
matthias.mueller@santesuisse.ch
--- ENDE Pressemitteilung santésuisse: Wirksamere Massnahmen gegen unerwünschte Telefonanrufe sind zu begrüssen ---
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