05.08.2009 | 08:54 Uhr
| Santésuisse
Lesedauer: 1 Minute
05.08.2009, santésuisse begrüsst grundsätzlich die Totalrevision des Versicherungsvertragsgesetzes
(VVG), mit welcher das seit 1908 bestehende VVG durch ein zeitgemässes Gesetz abgelöst
werden soll.
Der erläuternde Bericht hält zurecht klar und unmissverständlich fest, dass sowohl die Krankentaggeldversicherung als auch die Krankenzusatzversicherungen weiterhin nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit geführt werden sollen, dass eine Anpassung des Privatversicherungsrechts an die sozialversicherungsrechtlichen Grundsätze nicht sachgerecht erscheint und eine Vermischung von unterschiedlichen Systemen nicht nur eine Zweckentfremdung des privatrechtlich ausgerichteten VVG zur Folge hätte, sondern in der Praxis unweigerlich zu erheblichen Anwendungsproblemen führen würde. Von dieser Aussage darf auf keinen Fall abgewichen werden.
santésuisse ist jedoch der Ansicht, dass verschiedene Bestimmungen noch zu wenig ausgereift sind. Insbesondere wurden bei den Revisionsarbeiten verschiedentlich die Auswirkungen auf die Besonderheiten des Krankenversicherungsgeschäfts nicht bedacht.
--- ENDE Pressemitteilung Santésuisse: Vernehmlassung - Entwurf zur Revision des BG über den Versicherungsvertrag (VVG) ---
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