08.07.2011 | 09:12 Uhr
| Glarner Kantonalbank
Lesedauer: 2 Minuten
08.07.2011, Die Glarner Kantonalbank (GLKB) erhält in der Frage der sachlichen Zuständigkeit
betreffend der Verantwortlichkeitsklage gegen ehemalige Bankorgane recht. Das Obergericht
Glarus entschied Anfang Juli 2011 in zweiter Instanz, dass das Kantonsgericht sachlich
zuständig sei zur Behandlung der gesamten Klage der GLKB. Die eingeleitete Klage
beziehungsweise die Schadenersatzforderung der GLKB richtet sich gegen die ehemaligen
Bankrats- und Geschäftsleitungsmitglieder sowie gegen die damalige externe Revisionsstelle
der Bank. Abgesehen von einem beträchtlichen Imageschaden für die GLKB resultierte aus der
gescheiterten Wachstumsstrategie im Jahr 2008 ein Jahresverlust von 60 Mio. Franken.
Erstinstanzlich hat der a. o. Kantonsgerichtspräsident Anfang Jahr entschieden, dass der Prozess gegen die belangten ehemaligen Bankräte vor dem Verwaltungsgericht geführt werden soll, währenddessen für den Prozess gegen die belangten damaligen Mitglieder der Geschäftsleitung und die externe Revisionsstelle das Kantonsgericht zuständig sei. Die Bank zog den Zuständigkeitsentscheid mit Erfolg an das Obergericht weiter. Das Urteil des Obergerichts bedeutet, dass die Glarner Kantonalbank nun sowohl gegen die belangten ehemaligen Bankräte als auch gegen die belangten damaligen Mitglieder der Geschäftsleitung und die externe Revisionsstelle einen Prozess am Kantonsgericht führen kann. Die Glarner Kantonalbank zeigt sich über diesen Entscheid erfreut.
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Patrik Gallati
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Telefon: +41 (0)55 646 74 50
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Vollständiger Artikel auf Glarner Kantonalbank
--- ENDE Pressemitteilung Obergericht heisst die Berufung der Glarner Kantonalbank gut ---
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