26.11.2010
| von Automobil Club der Schweiz, ACS
Lesedauer: 2 Minuten
26.11.2010, Der ACS lehnt die neuen rechtlichen Grundlagen in aller Entschiedenheit ab. Die Idee der
Einrichtung von Umweltzonen mag vor fünfundzwanzig Jahren - einem Vierteljahrhundert! -
als die Luftreinhalte-Verordnung des Bundes in Kraft gesetzt wurde, bestechend erschienen
sein. Seither haben sich die schweizerische Fahrzeugflotte und damit die Luftbelastung
durch den Strassenverkehr so stark verändert, dass mit Umweltzonen kaum mehr eine
Verbesserung zu erreichen ist und sie daher eine unverhältnismässige Massnahme
darstellen.
Wie in den Erläuterungen zur Anhörung richtig festgehalten wird, haben in den vergangenen Jahren verschiedene europäische Städte Umweltzonen eingeführt. Ungerechtfertigt ist hingegen die Aussage, wonach derartige Umweltzonen eine geeignete Massnahme darstellen würden, um die Luftqualität erheblich zu verbessern. Fakt ist vielmehr, dass die Wirkung dieses Instruments höchst umstritten ist. Wissenschaftliche Gutachten oder Untersuchungen konnten bislang nicht belegen, dass sich in den bestehenden Umweltzonen die Luftqualität signifikant verbessert hat. Unser Nachbarland Deutschland, wo sich die meisten städtischen Umweltzonen Europas befinden, liefert laufend neue Beispiele für diese Tatsache. Obschon der deutsche Fahrzeugpark im Schnitt markant älter ist als der schweizerische und deshalb als deutlich „umweltkritischer“ eingestuft werden kann, wurden die Erwartungen an die Verbesserung der Luftqualität massiv enttäuscht. So wurden zum Beispiel in den Umweltzonen von Berlin, Bremen, Hannover und Stuttgart Verbesserungen von lediglich drei bis vier Prozent registriert. Da diese Veränderungen im Bereich der üblichen Schwankungen entsprechender Messungen liegen, kann nicht einmal von einem geringen Erfolg gesprochen werden.
Nicht zuletzt spricht auch eine Gesamtbetrachtung unserer Verkehrssysteme und Anforderungen gegen eine übertriebene Abschottung der Stadtzentren. Es wäre ein ökologischer und wirtschaftlicher Unsinn, wenn zum Beispiel die in den Stadtzentren liegenden Hauptstationen unserer wichtigsten Eisenbahnverbindungen nur noch teilweise mit dem motorisierten Individualverkehr erreichbar wären. Ebenso unsinnig wäre es, wenn in den Städten bestehende Parkhäuser praktisch nicht mehr genutzt werden könnten.
Demgegenüber erwartet der ACS von den Städten, dass sie sich aktiv an der Förderung von mit alternativen Energieträgern betriebenen Fahrzeugen beteiligen und die erforderlichen Infrastrukturen wie zum Beispiel Ladestationen umgehend bereitstellen.
Medienkontakt:
Niklaus Zürcher
Direktor Automobil Club der Schweiz
M.: +41 79 341 01 67
E.: nik.zuercher@acs.ch
--- ENDE Pressemitteilung Automobil Club der Schweiz: Unsinnig und untauglich ---
Über Automobil Club der Schweiz, ACS:
Der ACS, ein Verein im Sinne des ZGB, gegründet am 6. Dezember 1898 in Genf, bezweckt den Zusammenschluss der Automobilisten zur Wahrung der verkehrspolitischen, wirtschaftlichen, touristischen, sportlichen und aller weiteren mit dem Automobilismus zusammenhängenden Interessen wie Konsumenten- und Umweltschutz. Er widmet der Strassenverkehrs-gesetzgebung und ihrer Anwendung seine besondere Aufmerksamkeit. Er setzt sich ein für die Verkehrssicherheit auf der Strasse.
Der Gesamtclub setzt sich aus den Mitgliedern seiner insgesamt 19 Sektionen zusammen, welche sich wiederum als selbständige Vereine organisieren.
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