BWO: Preisgünstiger Wohnraum dank guter Raumplanung

07.01.2010 | von Schweizerische Bundesbehörden


Schweizerische Bundesbehörden

07.01.2010, Immer mehr Städte und Gemeinden sind mit dem Problem steigender Boden- und Wohnungspreise konfrontiert. In einzelnen Regionen können sich Normalverdienende den Wohnraum nicht mehr leisten. Im Auftrag des Bundesamtes für Wohnungswesen (BWO) hat die Schweizerische Vereinigung für Landesplanung VLP-ASPAN in einer Studie aufgezeigt, wie dort das gemeinnützige, langfristig preisgünstige Wohnungsangebot mit raumplanerischen Mitteln gefördert werden kann.

Die starke Bevölkerungszunahme der letzten Jahre und ein stetig wachsender Wohnflächenkonsum haben in vielen Städten und Gemeinden zu einem Mangel an Wohnraum sowie hohen Boden-, Haus- und Mietpreisen geführt. Besonders von dieser Situation betroffen sind die grossen Städte und die Gemeinden an attraktiven Lagen. Immer mehr Leute können sich die hohen Wohnkosten nicht mehr leisten und sind gezwungen, Wohnraum in peripheren Lagen zu suchen. An den betroffenen Wohnstandorten findet eine Entmischung der Bevölkerung statt und die Pendlerdistanzen nehmen zu. Wie die Studie der VLP-ASPAN zeigt, können raumplanerische Massnahmen dazu beitragen, dass an diesen Orten das gemeinnützige Wohnungsangebot ausgeweitet und langfristig preisgünstiger Wohnraum für die wirtschaftlich schwächeren Bevölkerungsgruppen angeboten wird.

Von den geprüften Massnahmen verspricht die Festlegung von Wohnanteilen für den gemeinnützigen Wohnungsbau in der kommunalen Bau- und Zonenordnung die grösste Wirkung. Demnach wird in bestimmten Zonen ein Anteil der zu erstellenden Bruttogeschossfläche für den gemeinnützigen Wohnungsbau reserviert. In der Stadt Zug haben die Stimmberechtigten im September 2009 eine entsprechende Regelung gutgeheissen. Die Gemeinde kann sich aber auch bei Neueinzonungen ein Kaufsrecht an einem bestimmten Anteil des künftigen Baulandes ausbedingen und dafür sorgen, dass auf dieser Fläche preisgünstiger Wohnraum entsteht. Sie kann diesen selber erstellen oder aber das Bauland durch Verkauf oder im Baurecht an gemeinnützige Wohnbauträger abgeben. Diese können für die Finanzierung ihrer Vorhaben auf die Wohnraumförderung des Bundes zurück greifen. Eine entsprechende Regelung kennt die Gemeinde Oberägeri im Kanton Zug.

Die Förderung über einen so genannten Ausnützungsbonus, mit dem die Erstellung gemeinnütziger Wohnungen honoriert wird, oder über eine Befreiung von einer Mehrwertabschöpfung sind weitere Massnahmen, die in der Untersuchung geprüft und beurteilt werden. Ferner wird aufgezeigt, mit welchen rechtlichen Vorgaben die Planungsabsichten langfristig sicher gestellt werden können.

--- ENDE Pressemitteilung BWO: Preisgünstiger Wohnraum dank guter Raumplanung ---

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Sie umfasst sieben Departemente, die Bundeskanzlei sowie die dezentralisierten Verwaltungseinheiten und untersteht dem Bundesrat. Jedes Mitglied des Bundesrates steht einem Departement vor und trägt für dieses die politische Verantwortung. Die Bundesverwaltung beschäftigt rund 38'000 Personen. Der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin leitet die Bundeskanzlei.

Die Departemente heissen heute (seit 1979/98) Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), Eidgenössisches Departement des Innern (EDI), Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD), Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), und Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK).


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