Postmarkt: Elf private Postanbieter erhalten erneuerte Konzession

15.12.2009 | von Schweizerische Bundesbehörden

Uhr Lesedauer: 2 Minuten


15.12.2009, Bern - Elf private Postunternehmen haben auf Anfang 2010 beim Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) ihre Konzession erneuert; vier davon haben ihre Bewilligung zusätzlich erweitert: Sie besitzen nun die Erlaubnis, Briefe über 50 Gramm zu befördern.


Seit der vollständigen Öffnung des Paketmarkts im Jahr 2004, führte der Bundesrat gleichzeitig ein Konzessionssystem für private Postanbieter ein. Wer Dienstleistungen der postalischen Grundversorgung anbietet - das heisst wer adressierte Pakete bis 20 Kilogramm, Briefe über 50 Gramm im Inland oder Briefe ins Ausland befördert und damit einen Mindestjahresumsatz von 100 000 Franken erzielt - benötigt eine Konzession.

Die Postregulationsbehörde (PostReg) prüft die eingegangenen Gesuche: Wer schliesslich eine Konzession vom Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) erhält, muss unter anderem branchenübliche Arbeitsbedingungen einhalten. Eine Konzession dauert in der Regel fünf Jahre.

Elf private Postanbieter, die seit 2004 eine Konzession besitzen, haben diese nun auf Anfang 2010 erneuert; vier der Unternehmen weiten zudem ihr Tätigkeitsfeld aus: Sie dürfen neuerdings auch Briefe über 50 Gramm befördern. Bis zum 1. Juli 2009 war es ausschliesslich der Schweizerischen Post vorbehalten, Briefe bis 100 Gramm zu versenden. Im Rahmen der schrittweisen Postmarktöffnung senkte der Bundesrat letzten Sommer die Monopolgrenze auf 50 Gramm. Mit den zusätzlichen vier privaten Postfirmen, die bereits im Sommer 2009 ihre Konzession erweitern liessen, sind es mittlerweile acht Unternehmen, die Briefe über 50 Gramm versenden dürfen. Im Ganzen sind 25 konzessionierte Unternehmen bei PostReg registriert.

Das Konzessionssystem ist das zentrale Instrument zur Kontrolle der schrittweisen Marktöffnung. Um Sozialdumping zu verhindern, ist es unerlässlich, dass konzessionierte Postanbieter branchenübliche Arbeitsbedingungen - wie etwa wöchentliche Arbeitszeit, Mindestlohn und Mindestferienansprüche - branchenüblich einhalten.

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