Groupe Mutuel c. K-Tipp - der Presserat gibt der Groupe Mutuel Recht

02.12.2009 | von Groupe Mutuel

Uhr Lesedauer: 1 Minute


02.12.2009, Die verdeckte Recherche des Magazins wird als unlautere und unverhältnismässige Methode gerügt. Das Konsumentenmagazin K-Tipp wurde wegen verdeckter Recherchen zur Ausbildung von Vermittlern der Groupe Mutuel vom Schweizer Presserat gerügt.


Dieser ist der Meinung, der K-Tipp-Journalist habe unverhältnismässige Mittel bei seiner Recherche angewandt, da er in keiner Weise versucht hat, sich die Informationen offen und rechtmässig zu beschaffen.

--- ENDE Pressemitteilung Groupe Mutuel c. K-Tipp - der Presserat gibt der Groupe Mutuel Recht ---

Über Groupe Mutuel:

Die Groupe Mutuel ist Nummer 1 der Krankenversicherer in der Westschweiz und liegt mit den 1,44 Millionen Versicherten ihrer vier Krankenversicherer gesamtschweizerisch auf Rang 3. Ausserdem ist die Groupe Mutuel im Bereich der beruflichen Vorsorge (BVG) und der Lebensversicherung aktiv und bietet ihren Kunden eine umfassende Palette an Personenversicherungen.

Leader de l’assurance-maladie en Suisse romande, le Groupe Mutuel, Association d'assureurs occupe avec les 1,44 million d'assurés de ses quatre assureurs maladie, le 3ème rang sur le plan national. Actif aussi dans la prévoyance professionnelle (LPP) et l’assurance vie, il propose toute la palette de couvertures des assurances de personnes.

Leader nell’assicurazione malattia nella Svizzera romanda, con un milione e400 mila assicurati dei suoi quattro assicuratori malattia, il Groupe Mutuel è al terzo posto sul piano nazionale. Attivo anche nella previdenza professionale (LPP) e nell’assicurazione vita, propone una gamma completa di coperture di assicurazioni di persone.



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