Bellevue Group: Verlängerung des Rückkaufs eigener Aktien zum Zweck der Kapitalherabsetzung

27.11.2009 | von Bellevue Group AG

Uhr Lesedauer: 2 Minuten


27.11.2009, Die BELLEVUE Group AG, Küsnacht, («BELLEVUE») hat beschlossen, das laufende Aktienrückkaufprogramm («Aktienrückkaufprogramm») bis zum 29. Juli 2011 zu verlängern. Der Umfang von maximal 500 000 Namenaktien bleibt unverändert und entspricht maximal 4,7619% des ausgegebenen Aktienkapitals von BELLEVUE, welches CHF 1050 000 beträgt und in 10 500 000 Namenaktien von je CHF 0.10 Nennwert eingeteilt ist.


Unter dem seit dem 4. August 2008 laufenden Aktienrückkaufprogramm hat BELLEVUE bis zum 26. November 2009 30 000 Namenaktien oder 0,2857% erworben, so dass noch zusätzlich maximal 470 000 Namenaktien oder 4,4762% des ausgegebenen Aktienkapitals erworben werden können. Der Verwaltungsrat wird voraussichtlich an einer der nächsten ordentlichen Generalversammlungen eine Kapitalherabsetzung in der Höhe des erzielten Rückkaufvolumens beantragen. Durch die Herabsetzung des Aktienkapitals beabsichtigt BELLEVUE, überschüssige Mittel an die Aktionäre zurückzuführen. Der Aktienrückkauf wirdausschliesslich an der SIX Swiss Exchange («SIX») durchgeführt.

An der SIX wurde auf den 4. August 2008 eine zweite Linie für die Namenaktien von BELLEVUE errichtet. Auf dieser zweiten Linie kann ausschliesslich BELLEVUE als Käuferin auftreten (mittels der mit dem Aktienrückkauf beauftragten Bank) und eigene Aktien zum Zweck der späteren Kapitalherabsetzung erwerben. Der ordentliche Handel in Namenaktien der BELLEVUE unter der bisherigen Valoren-Nr. 2842210 wird von dieser Massnahme nicht betroffen und normal weitergeführt. Ein verkaufswilliger Aktionär von BELLEVUE hat daher die Wahl, Namenaktien von BELLEVUE entweder im normalen Handel zu verkaufen oder BELLEVUE zum Zweck der späteren Kapitalherabsetzung auf der zweiten Linie anzudienen. BELLEVUE hat keine Verpflichtung, eigene Aktien über die zweite Linie zu kaufen; sie wird je nach Marktgegebenheiten als Käuferin auftreten. Bei einem Verkauf auf der zweiten Linie wird vom Rückkaufpreis die eidgenössische Verrechnungssteuer von 35% auf der Differenz zwischen dem Rückkaufpreis der Namenaktien BELLEVUE und deren Nennwert von CHF 0.10 in Abzug gebracht («Nettopreis»).

--- ENDE Pressemitteilung Bellevue Group: Verlängerung des Rückkaufs eigener Aktien zum Zweck der Kapitalherabsetzung ---

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